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Neues Gesetz regelt Rückgaberecht im Internet-Handel

03.07.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Verbraucher, die Ware per Internet, Telefon oder Katalog bestellt haben, können die gekauften Produkte innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zurück geben. Ein entsprechendes "Fernabsatzgesetz" ist am Freitag in Kraft getreten. Der Käufer kann die Produkte ohne Begründung auf Kosten des Anbieters zurückschicken. Liegt der Warenwert jedoch unter 40 Euro, darf der Verkäufer eine Gebühr für die Rücksendung verlangen. Von der Rückgabe ausgeschlossen sind unter anderem Zeitschriften, Spezialanfertigungen und versiegelte CDs, die vom Kunden bereits geöffnet wurden. Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin sieht das neue Gesetz als "wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem weltweiten Rechtsstandard für den Handel im Internet".