Das hat sich zum 1.1.2015 geändert

Neuerungen zum Jahreswechsel

16.01.2015
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Mehr Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns und ein gestiegenes Briefporto: Das sind nur einige der Neuerungen, die der Jahreswechsel mit sich gebracht hat.

Die Arag-Experten geben Ihnen einen Überblick über das, was sich zum 1. Januar 2015 geändert hat.

Erstmals flächendeckender Mindestlohn

Ab dem 1. Januar gibt es in Deutschland zum ersten Mal eine vom Gesetzgeber festgelegte flächendeckende Lohnuntergrenze, von der laut Bundesarbeitsministerium rund 3,7 Millionen Menschen profitieren werden. Der sogenannte Mindestlohn, auf den Arbeitnehmer einen gesetzlich festgelegten Anspruch haben, beläuft sich zunächst auf 8,50 brutto pro Stunde. Wer bislang weniger verdient hat, kann dann vom Arbeitgeber verlangen, dass sein Lohn aufgestockt wird. Auch Praktikanten, die bereits über eine abgeschlossene Ausbildung oder Hochschulausbildung verfügen, müssen nach den neuen Regelungen mit dem Mindestlohn bezahlt werden.

Wie bei jedem Jahreswechsel bringt auch der 1. Januar 2015 zahlreiche neue rechtliche Regelungen mit sich.
Wie bei jedem Jahreswechsel bringt auch der 1. Januar 2015 zahlreiche neue rechtliche Regelungen mit sich.

Für einzelne Branchen, in denen die Stundenlöhne derzeit deutlich unter 8,50 Euro liegen, sieht das Gesetz aber Übergangsfristen vor, die den Einstieg in den Mindestlohn erleichtern sollen. Das betrifft unter anderem Zeitungszusteller und Erntehelfer. Ob der Mindestlohn angepasst werden muss, überprüft alle zwei Jahre eine Kommission aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern. Eine Änderung ist damit erstmals zum 1. Januar 2017 möglich.

Porto teurer

Die Deutsche Post erhöht das dritte Jahr in Folge mit Genehmigung der Bundesnetzagentur ihre Portopreise. Nach dem Jahreswechsel müssen Postkunden für einen Standardbrief innerhalb Deutschlands 62 Cent zahlen. Derzeit sind hierfür noch 60 Cent fällig. Die Preise für eine innerdeutsch versandte Postkarte (45 Cent) oder einen Großbrief (1,45 Euro) bleiben dagegen gleich. Und der weniger genutzte Kompaktbrief wird sogar günstiger - er kostet nur noch 85 statt 90 Cent. Wer aber eine Postkarte oder einen Standardbrief ins Ausland schicken möchte, muss sich ebenfalls auf ein höheres Porto als bislang einstellen. Grund für die erneuten Preisanpassungen sind laut Post die gestiegenen Personalkosten und die hohen Investitionen in Logistik und Infrastruktur.