McNealy-Company schlägt zurück

Neue Runde im Rechtsstreit zwischen Sun und Microsoft

10.09.1999
NEW YORK (IDG/CW) - Der Rechtsstreit zwischen Sun Microsystems und Microsoft geht in eine neue Runde. Sun fordert, eine zwischenzeitlich aufgehobene einstweilige Verfügung gegen die Gates-Company im Zusammenhang mit der Programmiersprache Java wieder in Kraft zu setzen.

In den seit 1997 schwelenden juristischen Auseinandersetzungen der beiden Unternehmen konnte Sun im November 1998 zunächst einen Teilerfolg verbuchen. Der US-Bezirksrichter Ronald Whyte hatte seinerzeit eine einstweilige Verfügung gegen die Gates-Company ausgesprochen.

Als Folge mußte sich Microsoft verpflichten, innerhalb von 90 Tagen verschiedene eigene Programme an den von Sun vorgesehenen Java-Standard anzupassen.

Ein Berufungsgericht hob diese Entscheidung Ende August 1999 auf und verwies die Angelegenheit an das Bezirksgericht zurück. Zur Begründung hieß es, der Richter habe die Sun-Klage wie einen Verstoß gegen das Urheberrecht behandelt, ohne dieses Vorgehen ausreichend zu begründen. Die Auffassung Suns, Microsoft habe Lizenzvereinbarungen verletzt, sei durchaus naheliegend. Insofern stimme das für Revisionen zuständige Gericht mit Whyte überein. Es müsse jedoch zunächst geklärt werden, ob es sich dabei um einen einfachen Vertragsbruch oder um den nach US-amerikanischer Rechtsauffassung wesentlich schwerwiegenderen Tatbestand der Copyright-Verletzung handle.

Nach Angaben der Unternehmenssprecherin Elizabeth McNichols hat Sun nun weitere Anträge und Unterlagen beim Bezirksgericht im kalifornischen San Jose eingereicht. Ziel sei es, die einstweilige Verfügung wieder in Kraft zu setzen, schreibt Nichols in einem Memorandum. Die entsprechenden Dokumente seien der Öffentlichkeit derzeit aber nicht zugänglich.