Neue Normen für die Informationsverarbeitung

24.10.1980

Im Monat September 1980 wurden vom Normenausschuß Informationsverarbeitung (NI) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. die folgenden Norm-Entwürfe veröffentlicht, die bei der Beuth Verlag GmbH in 1000 Berlin 30 und 5000 Köln 1 erhältlich sind.

Auf dem Gebiet der Magnetbänder erschien die Norm

DIN 66 224 Teil 1 "Magnetbänder zur Meßwertspeicherung; Aufnahme und Wiedergabe im PCM-Verfahren mit 10- oder 12-Bit-Datenwort, Aufbau des PCM-Rahmens. "

Diese Norm ersetzt die Norm 66 224 "Magnetbänder zur Meßwertspeicherung; Aufnahme und Wiedergabe im PCM-Verfahren mit 12-Bit-Datenwort" vom September 1978.

Gegenüber dieser Erstausgabe wurde diese Norm um Festlegungen für ein PCM-Verfahren mit einem 10-Bit-Datenwort erweitert.

In diesem Zusammenhang wurden die Angaben zur Meßwertdarstellung und Bitrate je Spur für ein 10-Bit-Datenwort erweitert sowie Angaben zur Abschätzung der oberen Frequenzgrenze und eine Empfehlung für den Frequenzbereich D 3.2 nach DIN 66 210 bei deren Verwendung aufgenommen.

Ferner wurde der Untertitel "Aufbau des PCM-Rahmens" hinzugefügt und die DIN-Hauptnummer mit dem Zusatz "Teil 1" erweitert, weil ein Folgeteil zu DIN 66 224 Teil 1 mit ergänzenden Angaben über die Codierung des zusätzlichen Binärzeichens geplant ist.

Die Grundlagen der Speicherung von Meßwerten auf Magnetband sind in DIN 66 208 Teil 1, DIN 66 210 und DIN 66 214 festgelegt.

Diese Norm legt die Aufzeichnung mit einem Puls-Code-Modulations-(PCM-)Verfahren fest. Dieses PCM-Verfahren entstand aus der Notwendigkeit, mit vorhandenen Meßmagnetbandgeräten, die der DIN 66 210 entsprechen, mehrere Meßsignale mit höherer Genauigkeit auf die gegebene Anzahl von Spuren aufzunehmen. Der bei vorgegebener Bandgeschwindigkeit erreichbare Frequenzbereich des Meßsignals ist gegenüber dem Direkt- und Frequenzmodulationsverfahren kleiner.

Die Norm enthält die für einen Datenträgeraustausch notwendigen Festlegungen bezüglich der Reproduzierbarkeit der Datenworte und deren Zuordnung zu den Meßsignalen.

Auf dem Gebiet der Magnetbandkassetten erschien die Norm

DIN 66 235 "Magnetbandkassette mit Magnetband 4 zur Meßwertspeicherung; Maße, mechanische Eigenschaften. "

Die Norm dient dazu, die Maße und mechanischen Eigenschaften der Magnetbandkassette und des Magnetbandes 4 zur Meßwertspeicherung festzulegen.

Durch diese Norm soll der Austausch von Magnetbandkassetten zwischen Geräten verschiedener Hersteller ermöglicht werden. Der Austausch dieser Magnetbandkassetten erfordert darüber hinaus noch weitere Angaben, die in weiteren Normen festgelegt werden.

Auf dem Gebiet der Schnittstellen erschien der Norm-Entwurf

DIN 66 202 Teil 1 "Schnittstelle für periphere Einheiten in digitalen Rechensystemen; Funktionelle Anforderungen. "

Dieser Norm-Entwurf ersetzt den Entwurf DIN 66 202 Teil 1, Ausgabe Dezember 1975, zu dem so wesentliche Einsprüche vorgebracht worden sind, daß diese Neufassung als zweiter Entwurf erforderlich wurde.

Zweck dieser Norm ist es, zu erreichen, daß in digitalen Rechensystemen periphere Einheiten für Dateneingabe und/oder -ausgabe (in dieser Norm kurz Y-Einheiten genannt) und EA-Werke für die Ein- und/oder Ausgabesteuerung (in dieser Norm kurz X-Einheiten genannt) verschiedener Herkunft zusammenarbeiten können.

Die Norm legt eine Schnittstelle zwischen X-Einheit und Y-Einheit fest, über die 8-Bit-Zeichen bitparallel und zeichenseriell übergeben werden.

Dieser Teil der Norm enthält die funktionellen Anforderungen an die Schnittstelle. Für die elektrischen und mechanischen Anforderungen ist DIN 66 202 Teil 2 vorgesehen.

Die funktionellen Anforderungen werden vollständig durch die formale Beschreibung festgelegt. Die verbale Beschreibung dient zur Einführung und Erläuterung der Schnittstelle. Im Zweifelsfalle gibt immer die formale Beschreibung den Ausschlag, da nur diese mathematisch genau spezifiziert ist.

Die Schnittstelle nach dieser Norm gestattet es, auf 8 Datenleitungen und einer zusätzlichen Paritätsleitung Zeichen zwischen X- und Y-Einheiten in beiden Richtungen asynchron zu übergeben.

Dabei wird ein unter der Bezeichnung "Handshaking" bekanntes Verfahren, im folgenden Quittungsverfahren bezeichnet, verwendet.

Die Schnittstelle nach dieser Norm ist dadurch gekennzeichnet, daß

- jeder Informationsaustausch asynchron ausgeführt wird (Schnittstellen- und Gerätefunktionen);

- die X-Einheit und die Y-Einheit(en) nahe beieinander stehen, das heißt im allgemeinen mit Leitungslängen von insgesamt bis zu 100 m verbunden sind;

- Übertragungsgeschwindigkeiten bis zu 10 6 Zeichen/s möglich sind;

- 8-Bit-Zeichen codeunabhängig übergeben werden können;

- an die X-Einheit bis zu 16 Y-Einheiten anschließbar sind;

- die X-Einheit mit den Y-Einheiten Zeichen oder Blöcke, die aus mehreren Zeichen bestehen, im Multiplexbetrieb austauscht;

- der Datenaustausch von den Y-Einheiten angefordert werden kann;

- sie für Dateneingabe und Datenausgabe im Block-Multiplex besonders geeignet ist.