IT Recht

Neue Muster-Widerrufsbelehrung soll Online-Händlern mehr Rechtssicherheit geben

13.03.2008
Von Dr. Volker Baldus

Die neue Muster-Widerrufsbelehrung

Die neue Muster-Widerrufsbelehrung berücksichtigt die von den Gerichten festgestellten Fehler und soll insbesondere dazu beitragen, den Missbrauch von Abmahnungen einzudämmen. Die hohen Kosten haben gerade kleinere Händler (insbesondere auch bei Ebay) zur Geschäftsaufgabe gezwungen, da die Kosten der Abmahnung in keinem Verhältnis zu den häufig geringen Umsätzen standen.

Da die neue Muster-Widerrufsbelehrung zunächst wieder nur als Anhang einer Verordnung in Kraft tritt, könnte sie in den nächsten Wochen auch wieder bei den Gerichten auf den Prüfstand gelangen. Um dies in Zukunft zu vermeiden, möchte das Bundesjustizministerium in einem zweiten Schritt Vorschläge für ein formelles Gesetz unterbreiten, das auch Regelungen zu den Musterbelehrungen enthält. Die Belehrung wäre dann der richterlichen Überprüfung entzogen und die Händler wären bei ordnungsgemäßer Benutzung endlich vor Abmahnungen geschützt. (ka)

* Dr. Volker Baldus ist Rechtsanwalt bei dem Online-Rechtsportal janolaw.