IT Recht

Neue Muster-Widerrufsbelehrung soll Online-Händlern mehr Rechtssicherheit geben

13.03.2008
Von Dr. Volker Baldus

Widersprüchliche Urteile

Verschärft wurde die ganze Situation durch widersprüchliche Urteile verschiedener Landgerichte und der Besonderheit des "fliegenden Gerichtsstands". Bei Wettbewerbsverstößen im Internet kann der abmahnende Anwalt für seinen Mandanten das Gericht mit der für ihn günstigsten Rechtsprechung aussuchen. Grund für den "fliegenden Gerichtsstand" ist der Umstand, dass die Internetseiten, auf denen die Belehrungen veröffentlicht werden, im ganzen Bundesgebiet aufgerufen werden können und der Wettbewerbsverstoß daher örtlich nicht begrenzt ist. Die veröffentlichten Belehrungen sind somit nicht nur überall von den Verbrauchern einsehbar, sondern auch von den Mitbewerbern kontrollierbar. Diese besondere Konstellation führt häufig zu Abmahnwellen und damit zu einer erheblichen Verunsicherung des Internet-Handels.

Das Instrument der Abmahnung soll grundsätzlich dazu dienen, dass der Markt sich selbst bereinigt und die wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen ohne Einschaltung der Gerichte eingehalten werden. Die Gerichte werden nur dann tätig, wenn der Abgemahnte dem ihm vorgeworfenen Verstoß widerspricht und sein Konkurrent eine gerichtliche Entscheidung im Wege einer einstweiligen Verfügung (das heißt ohne vorherige Anhörung des Abgemahnten) begehrt.