Mit strategischer Finanzplanung der Liquiditätsfalle entrinnen

Neue Insolvenzordnung zwingt zu verstärkter Krisenprophylaxe

23.10.1998

Die Finanzierung des Geschäftsbetriebs ist auch für IT-Unternehmen von existentieller Bedeutung. Eine wesentliche Rolle spielen dabei Fremdkapitalgeber, vor allem Banken. Deren Kriterien für eine Kreditvergabe und -verlängerung wurden jedoch in den letzten Monaten drastisch verschärft. Unternehmen müssen sich daher bei Verhandlungen mit den Geldhäusern besser vorbereiten und präsentieren als in den vergangenen Jahren.

Die verschärften Bedingungen haben ihre Ursache in zwei Gesetzesänderungen: Zum einen tritt zum 1. Januar 1999 die neue Insolvenzordnung (InsO) in Kraft, zum anderen ist für Kapitalgesellschaften durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) ein Risiko-Management zwingend vorgeschrieben.

Die neue Insolvenzordnung ersetzt die bisherige Konkurs- und Vergleichsordnung. Das neue Recht wirkt sich jedoch auch auf nicht insolvente Unternehmen aus. Die wesentliche Änderung besteht in der deutlichen Beschneidung der Rechte von Gläubigern. So wird künftig nicht mehr der "Zerschlagungsgedanke" im Vordergrund stehen, sondern das Prinzip der Unternehmensfortführung. Die Möglichkeiten von Gläubigern, Sicherheiten vorab aus dem Unternehmensvermögen herauszulösen, werden dadurch stark eingeschränkt. Außerdem müssen Gläubiger einen Abschlag in Höhe von 25 Prozent auf den Erlös aus der Verwertung von Vermögensgegenständen hinnehmen.

Diese Einschränkung der Gläubigerrechte wirkt sich auch auf die Entscheidung über Kreditvergabe oder -verlängerung aus. Wer künftig günstige Kredite haben möchte, muß daher entweder über ein gutes Sicherheitenpolster - also einen Kapitalstock oder sonstige überzeugende Werte - verfügen. Oder es gelingt ihm, durch eine neue Form der Präsentation und Dokumentation das Vertrauen der Banken in die langfristige Ertragskraft seines Unternehmens zu gewinnen. Gerade lezteres dürfte für IT-Unternehmen von großer Bedeutung sein, da diese meist relativ jungen Companies oft keine der genannten Reserven vorweisen können.

Banken analysieren bekanntlich ihr Darlehensrisiko in einem Bankenrating - also einer spezifischen Risikokalkulation. Doch die Maßstäbe bei dieser Beurteilung haben sich deutlich verschoben. So nehmen die Geldhäuser immer seltener die Bilanzdaten unter die Lupe. Für nur noch ein Drittel der Banken ist der Jahresabschluß das Maß aller Dinge. Dagegen wird die mittelfristige, auch auf den aktuellen Stand bezogene Finanzplanung immer wichtiger.

Diese Kalkulation muß wiederum auf der Unternehmensstrategie aufbauen. Mit anderen Worten: Sie ist nur dann möglich, wenn eine strategische Ausrichtung des Unternehmens festgelegt und wenn Chancen wie Risiken des jeweiligen Marktes sowie die Positionierung des Unternehmens im Wettbewerb evaluiert wurden. Nur dann lassen sich Einflußgrößen auf den Unternehmenserfolg definieren und bewerten.

Nach einer Untersuchung der Unternehmensberatung Roland Berger können derzeit aber nur rund drei Prozent aller bundesdeutschen Unternehmen eine schriftlich fixierte Unternehmensstrategie vorweisen. Es besteht also Nachholbedarf. Was sollten nun aber die Inhalte einer Unternehmensstrategie im einzelnen sein? Als wesentliche Eckpunkte gelten:

- Definition der Unternehmensziele,

- Erfolgsfaktoren des Unternehmens und der jeweiligen Branche,

- Vernetzung der Erfolgsfaktoren,

- Wettbewerbsanalyse,

- Zielgruppenanalyse,

- Zielgruppenentwicklung,

- Produkt- oder Dienstleistungsanalyse,

- Kaufentscheidende Nutzenkategorien,

- Innovationsvorhaben,

- Vertriebsstrategie,

- Einsatz und Nutzung von Vertriebssteuerungsinstrumenten sowie

- Umsatz- und Kostenplanung.

Nur auf der Basis dieser Daten läßt sich ein fundierter Finanz- und Liquiditätsplan erstellen. Dieser ermöglicht es dem Unternehmen, verschiedene Szenarien seiner Entwicklung durchzuspielen und die damit verbundenen Chancen und Risiken zu berücksichtigen. So können IT-Anbieter ihre zukünftigen Wirtschaftsdaten planen. Man kann es auch so formulieren: Der Finanzplan setzt genau an dem Punkt an, an dem eine herkömmliche Bilanzanalyse endet - nämlich an der Schnittstelle zwischen Vergangenheit und Zukunft des Unternehmens.

Die Kalkulation der Einnahmen und Ausgaben ist das Kernstück des Finanzplans. Daneben müssen aber auch Erträge und Aufwendungen berücksichtigt werden - also die Kennziffern, die sich in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) widerspiegeln. Die Erträge und Aufwendungen verändern wiederum einzelne Vermögens- und Kapitalposten in der Bilanz. Eine systematische Finanzplanung berücksichtigt auch diesen Faktor, insbesondere was Forderungen und Verbindlichkeiten betrifft. Außerdem können Investitionen einschließlich der Abschreibungen geplant werden. Der Finanzplan beinhaltet damit also auch eine zukunftsweisende Steuerung von Vermögen und Kapital.

Wichtigste Aufgabe der Finanzplanung ist jedoch die Sicherung der Liquidität - also die Fähigkeit, alle fälligen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht zu erfüllen. Was zunächst banal klingt, doch sehr schnell eine dramatische Tragweite für das Unternehmen bekommen kann, da Illiquidität mit ein Insolvenzantragsgrund ist. Die neue Insolvenzordnung führt außerdem die drohende Zahlungsunfähigkeit als neuen Insolvenztatbestand neben der Illiquidität und neben der Überschuldung ein. Die Finanzplanung ist auch deshalb von besonderem Interesse für die Banken, weil sie schon heute den verantwortlichen Firmenlenkern aufzeigen kann, ob und wann die Company in eine "Liquiditätsfalle" läuft - will heißen: ob und wann sie ihre laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann.

Gerade für IT-Unternehmen dürfte deshalb die Finanzplanung ein geeigneter Anlaß sein, überhaupt eine Unternehmensplanung aufzustellen. Noch immer ist mangelnde Planungsdisziplin einer der wesentlichen Ursachen, die IT-Firmen in die Krise und letztendlich in die Insolvenz führen. Mit einer zielgerichteten Finanzplanung hat man jedenfalls die Möglichkeit, seine Krisenprophylaxe entscheidend zu verbessern. Denn noch immer gilt: Die Finanzplanung ist auch wichtiger Bestandteil des eingangs erwähnten Risiko-Managements. Im Rahmen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) sind Kapitalgesellschaften nämlich gezwungen, dafür ein besagtes Verfahren einzurichten. Das Risiko-Management dient dazu, Gefahren für den Fortbestand des Unternehmens zu erkennen und zu beseitigen. Zwar ist die Einrichtung eines solchen Frühwarnsystems nur für Aktiengesellschaften zwingend vorgeschrieben, nach gängiger Interpretation des Gesetzes sollten allerdings auch GmbHs je nach ihrer Größe, Komplexität und Struktur auf das Risiko-Management achten.

Kosten stets im Blick behalten

Zum Schluß noch ein Punkt, der an sich eine Selbstverständlichkeit sein sollte: Die skizzierten Planungsarbeiten erfordern eine entsprechende Dokumentation und Aufbereitung unternehmensinterner Daten - aller Versicherungs- und Darlehensunterlagen zum Beispiel oder einen jederzeit aktualisierbaren Überblick über die Kostenstruktur. Und noch etwas sollte man bedenken: Außer zur Darstellung des Unternehmens in Verhandlungen mit den Banken ist eine effiziente und für Außenstehende nachvollziehbare Finanzplanung auch in anderen Situationen hilfreich. Etwa wenn die Kontokorrentschuld des Unternehmens stetig wächst beziehungsweise auf hohem Niveau verharrt oder auch wenn eine umfangreiche Neuinvestition geplant ist.

Praxistips

Wenn Sie Ihr Unternehmen auf dem richtigen Kurs halten wollen, sollten Sie folgende Fragen beantworten können:

- Welche strategische Ausrichtung haben Sie Ihrem Unternehmen bisher gegeben?

- Wo soll Ihr Unternehmen in fünf bis zehn Jahren stehen (Produkte, Märkte)?

- Wie können Sie die Entwicklung des Unternehmens finanzieren (welche Investitionen stehen an, welches Einkommen wollen Sie erzielen)?

- Wie würde sich ein zehnprozentiger Umsatzrückgang auf Ihre Liquidität auswirken?

Angeklickt

Eine für Außenstehende nachvollziehbare Strategie- und Finanzplanung kann in Zukunft mehr denn je zur Existenzsicherung von Firmen in der schnellebigen IT-Branche beitragen. Die ab dem 1. Januar 1999 geltende neue Insolvenzordnung macht jedenfalls das Gespräch mit Banken und anderen Kreditgebern keinesfalls unkomplizierter. Aber auch sonst sind die vielzitierten "Garagenfirmen" gut beraten, sich mit dem Einmaleins einer zeitgemäßen Buchführung und den Grundprinzipien einer modernen Unternehmenssteuerung auseinanderzusetzen.

Diplomkaufmann Andreeas Barthel und Diplomkaufmann Thomas Kless sind freie Mitarbeiter der IBIS GmbH, Institut für Beratung, Information und Schulung von Unternehmen in Gelnhausen.