Netzbetreiber klagen gegen Preisvorgaben der Bundesnetzagentur

02.04.2008
Die deutschen Netzbetreiber wollen sich in ihrer Preispolitik nicht von der Bundesnetzagentur kontrollieren lassen und habe Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht. Dieses prüft jetzt, ob die Behörde Preissenkungen staatlich verordnen darf. Erst im Dezember 2007 hatte sie die Preise um knapp 10 Prozent gesenkt.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig prüft, ob die Bundesnetzagentur den Mobilfunkbetreibern Preisvorgaben machen darf. Die vier Netzbetreiber T-Mobile, Vodafone, E-Plus und o2 wehren sich gegen eine staatlich verordnete Absenkung der Entgelte für die Weiterleitung der Gespräche in andere Netze. Die Bundesnetzagentur hatte diese Gebühren im November 2006 um etwa 16 Prozent gesenkt. Zugleich ordnete die Behörde an, dass die Entgelte künftig zuvor genehmigt werden müssen. Es ist offen, wann das Gericht eine Entscheidung trifft. Es rechnet mit einer umfangreichen Verhandlung.

Zuletzt hatte die Behörde zum 1. Dezember 2007 die Preise gesenkt. Seitdem erhalten T-Mobile und Vodafone 7,92 Cent (alle Preise netto) je Minute (minus 0,9 Cent), bei E-Plus und o2 sind es immerhin 8,8 Cent (minus 1,1 Cent). Damit entschied sich die Bundesnetzagentur gegen die Forderungen der Netzbetreiber, die Durchleitungspreise zu erhöhen. Die beiden kleinen Anbieter verlangten außerdem eine größere Spreizung zu T-Mobile und Vodafone (mehr...).

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