Verzögerungen beim Anbieterwechsel

Netzagentur verhängt Bußgelder gegen TK-Konzerne

19.02.2014
Die Bundesnetzagentur hat gegen drei große Telekommunikationsanbieter Bußgelder in Höhe von insgesamt 225 000 Euro verhängt.

Die Unternehmen sollen wiederholt ihre Pflichten beim Anbieterwechsel verletzt haben. Dadurch sei es bei den betroffenen Verbrauchern zu längeren Versorgungsunterbrechungen gekommen. Gegen einen weiteren Anbieter leitete die Bundesnetzagentur ein Verfahren ein. Die Namen der betroffenen Unternehmen nannte die Behörde nicht. Insgesamt sollen auf die vier betroffenen Anbieter rund 70 Prozent des Beschwerdeaufkommens zum Anbieterwechsel entfallen.

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, betonte, die Unterbrechung beim Anbieterwechsel dürfe "nicht länger als einen Kalendertag andauern". Der Gesetzgeber nehme dabei nicht nur den neuen, sondern auch den alten Anbieter in die Pflicht, alle Vorkehrungen für einen weitestgehend unterbrechungsfreien Wechsel zu treffen.

Laut Bundesnetzagentur liegt die gesetzlich vorgesehene Bußgeldobergrenze bei Verstößen gegen die Regelungen zum Anbieterwechsel im Telekommunikationsmarkt bei jeweils 100.000 Euro. Die Behörde hat jedoch nach eigenen Angaben zugunsten der betroffenen Anbieter berücksichtigt, dass sich diese aktiv an der branchenübergreifenden Erarbeitung und Einführung automatisierter Schnittstellen zur langfristigen Verbesserung des Wechselprozesses beteiligten. Diese seien allerdings bisher noch nicht erfolgreich abgeschlossen. Daher wurde gegenüber jedem Anbieter nur ein Bußgeld in Höhe von 75.000 Euro festgesetzt.

Wer beim Anbieterwechsel länger als einen Tag auf sein Telefon verzichten muss, kann sich direkt an eine Beschwerdestelle bei der Bundesnetzagentur wenden. Informationen zum Thema stellt die Behörde unter http://www.bundesnetzagentur.de/tk-anbieterwechsel bereit. (dpa/mb)