Verbote

Netzagentur geht gegen kostenpflichtige Warteschleifen vor

21.09.2013
Die Bundesnetzagentur setzt das seit Juni geltende Verbot kostenpflichtiger Warteschleifen bei 0180er- und 0900er-Rufnummern jetzt durch.

Die Aufsichtsbehörde verhängte am Freitag erstmals ein Rechnungslegungs- und Inkassoverbot gegen einen Telefonerotikdienst und die Service-Rufnummer eines Textilunternehmens. Bei beiden Rufnummern sei gegen die gesetzlichen Vorgaben zu kostenfreien Warteschleifen verstoßen worden, betonte die Behörde am Freitag.

Seit dem 1. Juni dürfen Warteschleifen bei Sonderrufnummern nur noch genutzt werden, wenn sie für den Arufer kostenfrei sind oder für den gesamten Anruf ein Festpreis gilt. Der Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann erklärte: "Der Gesetzgeber hat die Warteschleifenregelung eingeführt, um den Verbraucher vor unberechtigten Kosten bei telefonisch nachgefragten Dienstleistungen zu schützen." Mit den verhängten Maßnahmen verhindere die Behörde die Abrechnung unrechtmäßig verlangter Telefonkosten.

Insgesamt sind bei der Bundesnetzagentur seit Anfang Juni 148 Beschwerden zu Warteschleifen eingegangen. Aufgrund dessen leitete die Behörde 93 Ermittlungsverfahren ein. (dpa/tc)