Web

Netzagentur erleidet vor Gericht Schlappe gegen Mobilfunkbetreiber

17.03.2007
Die Bundesnetzagentur hat in ihrem Kampf für niedrige Mobilfunkpreise eine Schlappe vor Gericht erlitten.

Das Verwaltungsgericht Köln hob auf Klage der Netzbetreiber die Anordnung auf, sich die Durchleitungspreise in Mobilfunknetze vorab genehmigen lassen zu müssen. Die Behörde zeigte sich überrascht und kündigte am Freitag Revision beim Bundesverwaltungsgericht an. Die Verfügungen der Behörde blieben bis auf weiteres in Kraft, hieß es. Geklagt hatten T-Mobile, Vodafone D2, O2 Germany und E-Plus. Die Aufsichtsbehörde hatte im November 2006 erstmals die Durchleitungspreise festgesetzt und dabei deutlich abgesenkt.

Die Handytarife gelten wegen der hohen Durchleitungsgebühren immer noch als stark überteuert. Auch die EU-Kommission hat mehrfach eine Absenkung beziehungsweise ein Einschreiten der nationalen Regulierer angemahnt. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, betonte am Freitag, dass sich die Behörde strikt an Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes gehalten habe. Darüber hinaus habe die Behörde den europarechtlichen Vorgaben Rechnung getragen. (dpa/tc)