IBM-Position unklar

Neon-Mainframe-Tool verstößt nicht gegen Lizenzrecht

20.10.2009
Von 
Jan-Bernd Meyer betreute als leitender Redakteur Sonderpublikationen und -projekte der COMPUTERWOCHE. Auch für die im Auftrag der Deutschen Messe AG publizierten "CeBIT News" war Meyer zuständig. Inhaltlich betreute er darüber hinaus Hardware- und Green-IT- bzw. Nachhaltigkeitsthemen sowie alles was mit politischen Hintergründen in der ITK-Szene zu tun hat.

Webinar zur Rechtslage

Gegenüber der COMPUTERWOCHE hat sich die IBM ansonsten nicht weiter zur Sachlage geäußert. Ähnlich ist die Situation in den USA. Bis auf die zitierte Aussage gibt es bislang keine weiteren Einlassungen dazu, dass Anwender, die zPrime nutzen, damit gegen Lizenzvereinbarungen verstoßen. Trotzdem scheinen Anwender so verunsichert zu sein, dass der CEO von Neon, Lacy Edwards, am 23. September 2009 ein Webinar abhielt, um anstehende Rechtsfragen zu klären (siehe Kasten "Erhebliche Einsparungen"). Ihm zur Seite standen der Software-Forensikexperte Stephen Heffner, Chairman von Pennington Systems, und Wayne Webb, seines Zeichens Anwalt für Patenrecht und geistiges Eigentum bei der Kanzlei Bracewell & Giuliani, LLP. Das Podcast des Webinars kann auf der Unternehmens-Website von Neon abgehört werden.

Neon-CEO Edwards betonte, die übliche Lizenzvereinbarung von Neon würde alle Kunden gegen Ansprüche schadlos halten, die auf der Verletzung von Rechten Dritter basieren. Voraussetzung: zPrime darf nur in unveränderter Form und in Übereinstimmung mit den Produktspezifikationen genutzt werden. Diese Lizenzvereinbarung würde ferner gewährleisten, dass Rechte Dritter an intellektuellem Eigentum nicht verletzt werden, sagte Edwards weiter. (jm)