Wettbewerbsrecht

Neon klagt gegen IBM bei der Europäischen Kommission

24.06.2010
Von 
Jan-Bernd Meyer betreute als leitender Redakteur Sonderpublikationen und -projekte der COMPUTERWOCHE. Auch für die im Auftrag der Deutschen Messe AG publizierten "CeBIT News" war Meyer zuständig. Inhaltlich betreute er darüber hinaus Hardware- und Green-IT- bzw. Nachhaltigkeitsthemen sowie alles was mit politischen Hintergründen in der ITK-Szene zu tun hat.
Das texanische Softwareunternehmen Neon plant, IBM vor der Europäischen Kommission zu verklagen.

In einer kurzen Mitteilung auf seiner Homepage begründet Neon Enterprise Software LLC (LLC = Limited Liability Company) diesen Schritt mit dem fortgesetzten wettbewerbswidrigen Verhalten, das Big Blue gegenüber Neon an den Tag legt.

Welche Mainframe-Anwendung darf auf welchen Prozessoren der System-z-Großrechner verarbeitet werden? Das ist hier die große Frage.
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Foto: IBM

Neon weist ferner darauf hin, dass mit der T3 Technologies Inc. und der französischen Softwarefirma Turbo Hercules SAS zwei weitere Firmen Klagen gegen IBM bei der Europäischen Kommission eingereicht haben. Turbo Hercules hatte die Kommission bereits im März 2010 angerufen. Sie argumentiert, IBM habe Kunden massiv daran gehindert, die französische Open-Source-Technik zu benutzen.

Die Europäische Kommission hatte bereits Untersuchungen in die Wege geleitet, nachdem die T3 Technologies Inc. und die Platform Solutions Inc. Klagen gegen IBM eingereicht hatten. Im Falle von Platform Solutions hat sich das Thema insofern erledigt, als IBM das Unternehmen einfach gekauft hat.

Neon hatte in einem Beitrag auf Youtube (siehe Video) seine Sicht der rechtlichen Implikationen dargestellt und dort zu belegen versucht, dass Kunden, die zPrime benutzen, gegen keine Lizenzvereinbarungen verstossen, die sie mit der IBM geschlossen haben.

Neon hatte bereits Ende 2009 vor dem Federal Court in Austin, Hauptstadt des texanischen US-Bundesstaats, ein Verfahren gegen den Computerriesen eingeleitet. Hierin wirft Neon IBM vor, auf ungesetzliche Weise gegen Kunden von Neon zu agieren, die deren Mainframe-Software "zPrime" benutzen. Mit diesem Verhalten verstoße Big Blue auch gegen Kartellrecht der Vereinigten Staaten. Das US-Justizministerium untersuche in diesem Zusammenhang gerade, ob IBM gegen geltendes Recht handle.