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Napster erneut unter Beschuss

08.03.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Nachdem die Musikindustrie Napster der Verletzung von Urheberrechten beschuldigt hatte, klagen nun auch der Internet-Musikhändler Emusic sowie Produzenten des Grammy Awards gegen die umstrittene Online-Tauschbörse. Emusic wirft dem Dienst ebenfalls Verstöße gegen das Copyright-Gesetz sowie unfairen Wettbewerb vor. Der Internet-Musikhändler verlangt nun von Napster die betreffenden Titel aus dem Programm zu nehmen. Außerdem will das Unternehmen Schadensersatzforderungen für die bereits heruntergeladenen Songs geltend machen. Erst vergangenen Montag hatte die US-Richterin Marilyn Patel eine einstweilige Verfügung gegen die MP3-Tauschbörse erlassen (Computerwoche online berichtete) und den Service angewiesen, urheberrechtlich geschützte Titel aus dem Angebot zu

entfernen. Emusic-Chef Gene Hoffmann begrüßte das Urteil.

Zuvor hatte die National Academy of Recording Arts and Sciences ihre Klage wegen illegalem Online-Handel mit Musikdateien von Auftritten bei der jüngsten Verleihung der Musikpreise vorgebracht. Die Organisation macht die Tauschbörse für entgangene Einnahmen in Millionenhöhe verantwortlich. Vor allem geht es dabei um ein Duett des Rap-Musikers Eminem mit dem Pop-Sänger Elton John. Ursprünglich sollte der Song kommerziell veröffentlicht werden. Nachdem das Stück aber angeblich schon millionenfach heruntergeladen worden sei, komme eine Veröffentlichung kaum mehr in Frage.

Unterdessen setzen Napster und der deutsche Partner Bertelsmann ihre Gespräche mit der Musikindustrie über eine Einigung fort.