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NAI darf Kunden nicht den Mund verbieten

20.01.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Ein New Yorker Gericht hat Network Associates (NAI) untersagt, seine Kunden per Lizenzvertrag davon abzuhalten, sich über die Produkte des Sicherheitssoftware-Anbieters auszutauschen. In den Lizenzbestimmungen von NAI hatte es geheißen, Kunden dürften die Produkte nicht kritisieren oder testen, ohne vorher die schriftliche Genehmigung des Anbieters einzuholen.

Dem Urteil des Manhattan Supreme Court vorausgegangen war ein kritischer Bericht über die NAI-Firewall “Gauntlet” in der CW-Schwesterpublikation “Networkworld Fusion”. Network Associates hatte nach dem Erscheinen einen Widerruf verlangt und das Blatt beschuldigt, Lizenzvereinbarungen verletzt zu haben. Nach Angaben von Richterin Marilyn Shafer ist dieser Vorwurf jedoch nicht gerechtfertigt. Die Begründung lieferte der New Yorker Generalstaatsanwalt Eliot Spitzer: “Vertragsklauseln, die freie Rede und Kritik einschränken, halten auch Wissenschaftler, Verbraucherschützer und Technologieexperten davon ab, Softwareprodukte offen und frei zu diskutieren.”

Bei Network Associates ist man sich indes keiner Schuld bewusst und plant nun, in die Berufung zu gehen. Die umstrittene Passage diene letzlich nur dem Verbraucherschutz. Man habe sie in den Lizenzvertrag aufgenommen, weil man sicherstellen wolle, dass den vielen Tests und Benchmarks jeweils die aktuellen Produktversionen zugrunde liegen. (hv)