Leistungsschutzrecht

Nachrichtenportale sollen für Artikel an Verlage zahlen

14.06.2012
Kommerzielle Nachrichtenportale und Suchmaschinen sollen in Zukunft an Presseverlage zahlen, wenn sie deren journalistische Artikel für das eigene Angebot nutzen.

Das geht aus dem Entwurf des Bundesjustizministeriums für eine Reform des Urheberrechts hervor, wie aus der Bundesregierung am Donnerstag bekannt wurde. Die Initiative iRights.info hatte den Referentenentwurf ins Netz gestellt.

Mit dem neuen Leistungsschutzrecht sollen Printmedien an den Erlösen gewerblicher Suchmaschinen beteiligt werden. Damit erfüllt die schwarz-gelbe Koalition eine langjährige Forderung aus der deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenbranche. Der Verein Digitale Gesellschaft kritisierte die geplante Gesetzesänderung scharf: "Dieser Entwurf ist für die Internetnutzer inakzeptabel. Er löst keinerlei Probleme, schafft dafür aber einen ganzen Stapel neue. Ein Leistungsschutzrecht für Verleger ist unnötig, gefährlich und ohne Sinn."

Mit dem neuen Gesetz wird Verlegern "das ausschließliche Recht eingeräumt, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen." Gewerbliche Nutzer müssten dafür eine Lizenz bezahlen, wenn sie es in ihr Angebot einbinden heißt es in der Novelle, über die der Bundestag abstimmen soll. Nicht betroffen ist die reine Verlinkung zu Artikeln sowie die Verwendung durch nichtgewerbliche Nutzer, etwa Blogger. Damit soll der Nachrichtenfluss im Internet nicht beeinträchtigt werden. Das klassische Urheberrecht, das die Vergütung von Autoren und Journalisten regelt, ist von der Reform nicht betroffen.

Markus Beckedahl von der Digitalen Gesellschaft nannte den Entwurf eine "Gefahr für die digitale Öffentlichkeit". "Wieder einmal zeigt sich, dass Schwarz-Gelb bei der Netzpolitik lieber den Wunschzettel großer Medienkonzerne erfüllen möchte, als eine sinnvolle Urheberrechtspolitik anzustreben." (dpa(tc)