Damit wurde mit unmittelbarer Wirkung die Nürnberger Rechtsanwaltskanzlei Beckstein beauftragt. Diese habe Rechtsanwalt Jordan namentlich dafür benannt, teilte Siemens mit. Die Überprüfung der Compliance-Systeme werde durch die Konzernrevision in Zusammenarbeit mit dem Compliance Office erfolgen.
In der Erklärung verweist Siemens erneut auf seinen für alle Mitarbeiter verpflichtenden Verhaltenskodex (Business Conduct Guidelines). Dieser legt unter anderem fest, dass in allen Bereichen Kontrollsysteme eingerichtet sein sollten, um die Einhaltung der Regeln eines fairen und korruptionsfreien Wettbewerbs sicherzustellen.
Besonders gut können diese nicht funktioniert haben, da es sonst nicht im vergangenen Jahr die detaillierte anonyme Anzeige gegeben hätte, aufgrund derer jetzt die Staatsanwaltschaft aktiv wurde. (tc)