Nach Ablehnung des Consent Decree Microsoft und Justizministerium legen postwendend Berufung ein

24.02.1995

MUENCHEN (jm) - Mit seiner Signatur unter die 45 Seiten lange persoenliche Analyse der DV-Marktverhaeltnisse machte sich US- Distriktrichter Stanley Sporkin zum Medienstar und erklaerte den im Juli 1994 zwischen dem US-Justizministerium und Microsoft geschlossenen Consent Decree fuer Makulatur. Das Abkommen kontrolliert Microsofts Wettbewerbsverhalten nach Sporkins Meinung voellig ungenuegend.

Sporkins Ablehnung der wettbewerbsrechtlichen Vereinbarung kam einer schallenden Ohrfeige sowohl fuer das US-Justizministerium als auch fuer dessen Leiterin der Antitrust-Abteilung, Anne Bingaman, gleich: Mit dem Abschluss des Consent Decree haetten die Kartellbehoerde wie auch Microsoft gezeigt, dass sie "unfaehig und unwillig waren, gewisse von Microsoft praktizierte wettbewerbsverhindernde Praktiken in der gebotenen Form" abzustellen. Dabei habe Microsoft zu verstehen gegeben, man werde an diesem Geschaeftsgebaren auch in Zukunft festhalten - darauf gehe, so Sporkin, der Consent Decree gar nicht ein.

Sporkin erklaerte weiter, das Justizministerium habe es abgelehnt, ihn mit ausreichenden Informationen ueber das aussergerichtliche Abkommen zu versorgen. Ferner seien die Mechanismen untauglich, mit denen die US-Behoerde das zukuenftige Marktverhalten der Gates- Company kontrollieren wolle. Schliesslich sei das Spektrum der in den Consent Decree eingeflossenen Klagepunkte viel zu eng gefasst und decke in keiner Weise das gesamte zu beanstandende Marktverhalten der Gates-Company ab.

Sporkins Richterspruch wirft auch ein anderes Licht auf die geplante Akquisition der Intuit Inc. durch Microsoft. Intuit ist mit seiner "Quicken"-Applikation weltweit absoluter Marktfuehrer fuer PC-Finanzsoftwarepakete. Analysten sehen durch Sporkins Entscheidung die Wahrscheinlichkeit einer Uebernahme sinken. Das US-Justizministerium hat fuer seine kartellrechtlichen Untersuchungen mittlerweile von Microsoft und Intuit weiteres Informationsmaterial angefordert - ein von Brancheninsidern als eher ungewoehnlich bezeichnetes Vorgehen.

Intuit verschob derweil ein auf den 24. Maerz 1995 anberaumtes Treffen seiner Aktionaere auf den 10. April. In Absprache mit der US-Boersenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) will das Softwarehaus darueber hinaus erst bis zum 30. Mai ueber den Verkauf an Microsoft entschieden haben. Bislang galt der 30. Maerz als Deadline.

Sporkins Weisung, die in der Branche wie eine Bombe einschlug, hat weitreichende Folgen: Nach US-Gesetzeslage gemaess dem Tunney-Act kann ein Consent Decree erst mit der Zustimmung durch einen US- Richter in Kraft treten.

Mit Sporkins Ablehnung entstand eine voellig neue Situation. Das Justizministerium hat prinzipiell vier Handlungsalternativen: Entweder eroeffnet es eine Klage gegen Microsoft, um dessen wettbewerbsrechtlich moeglicherweise fragwuerdiges Marktverhalten zu ueberpruefen. Solch ein Verfahren koennte jahrelang dauern und - wie einige Marktbeobachter glauben - im schlimmsten Fall die Entwicklung des Softwaremarktes behindern.

Kartellbeamte mit Gates in einem Boot

Die Kartellrechtler koennten aber auch in Fortsetzung der mittlerweile viereinhalb Jahre dauernden Untersuchungen gegen Microsoft eine neuerliche aussergerichtliche Ueberpruefung des PC- Betriebssystem-Monopolisten anstrengen. Ziel waere der Abschluss eines modifizierten Consent Decree.

Eine Option, die wegen der politischen Implikationen von Experten als eher unwahrscheinlich angesehen wurde, waere, das Verfahren komplett fallenzulassen.

Das Justizministerium waehlte vorerst eine vierte Moeglichkeit, die nicht bar jeglicher Ironie ist: Beauftragt, als Aufsichtsbehoerde freien Wettbewerb zu garantieren, sahen sich die Kartellbeamten unversehens in einem Boot mit der Gates-Company, als sie bei der naechsthoeheren Instanz Berufung gegen Sporkins Verdikt einlegten.

Um das weitere Vorgehen zu beraten, hat Sporkin einen neuen Verhandlungstermin auf den 16. Maerz 1995 anberaumt. Sowohl die US- Behoerde als auch Microsoft haben Berufung gegen die richterliche Entscheidung eingelegt.