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Tücken des Rechts

MyVideo siegt gegen Rechteverwerter

08.07.2009
Von pte pte
Das Online-Videoportal MyVideo hat sich vor Gericht gegen eine Rechteverwertungsgruppe durchgesetzt.

Das Landgericht München entschied in einem Verfahren zwischen dem von ProSiebenSat.1 betriebenen Portal MyVideo und der Verwertungsgesellschaft CELAS zugunsten der Videoseite. MyVideo hatte gegen eine Unterlassungsforderung der CELAS - eine Untergruppe der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA und der britischen Schwestergesellschaft PRS - geklagt, die Vervielfältigungsrechte an dem Katalog des Majorlabels EMI geltend machen wollte. Die CELAS wurde von EMI mit der europaweiten Lizenzierung von Online- und mobiler Nutzung der englischsprachigen Titel beauftragt. Zuvor lag dieser Zuständigkeitsbereich in Deutschland bei der GEMA, von der EMI die Vervielfältigungsrechte jedoch zurückgefordert und an die CELAS übertragen hatte. Die GEMA wiederum behielt die Aufführungsrechte und betreibt auch entsprechende Kooperationen mit MyVideo.

"CELAS konfrontierte das Videoportal MyVideo.de mit Forderungen von mehreren Millionen Euro im Jahr allein für die Vervielfältigungsrechte an dem von ihr beanspruchten Repertoire", so die Videoplattform gegenüber pressetext. Genau das ist laut dem Münchner Urteil jedoch unzulässig. Denn im Onlinebereich können demnach die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte nicht getrennt werden, weil die Präsentation von Musik im Web die Erstellung einer Kopie voraussetze. Somit dürften die Vervielfältigungsrechte gar nicht von der GEMA abgespalten und an die CELAS übertragen werden. Die GEMA könne daher im Online-Bereich als One-Stop-Shop alle Rechte der Vervielfältigung und der Zugänglichmachung am Weltrepertoire an MyVideo.de lizenzieren, heißt es seitens der Videoplattform.

Durch das Urteil wird nun verhindert, dass EMI Lizenzgebühren für die Onlinenutzung doppelt verrechnet. "Damit wird es für die Nutzer erheblich erleichtert, Onlinerechte direkt bei der GEMA zu erwerben, ohne mit Geschäftsmodellen wie CELAS oder PEDL bezüglich der mechanischen Rechte verhandeln zu müssen", erklärt MyVideo-Anwalt Martin von Albrecht. Dies sei auch im Interesse der Urheber, weil die GEMA so schneller und effizienter Abschlüsse mit den Nutzern erzielen könne. MyVideo muss allerdings mit einer Berufung der CELAS rechnen, wie das Unternehmen bereits ankündigte. (pte)