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Illegale Raubkopien

Mutter haftet für Mann und Kinder

08.01.2010
Für das illegale Bereitstellen von Musiktiteln im Internet muss sich eine Ehefrau und Mutter von zwei Söhnen verantworten.

Nach einer am Donnerstag vom Kölner Oberlandesgericht (OLG) veröffentlichten Entscheidung haftet die Frau aus Oberbayern als Inhaberin des von der ganzen Familie genutzten Internetanschlusses. Über den Anschluss waren im August 2005 insgesamt 964 Musiktitel unerlaubt als MP3-Dateien zum Download angeboten worden. Musikfirmen wie EMI, Sony, Universal und Warner Deutschland mahnten die Frau ab. Laut Urteil hat sie die Abmahnkosten von 2380 Euro zu tragen (Az.: 6 U 101/09).

Die Frau bestreitet, die Musikstücke im Internet angeboten zu haben. Neben ihr hatten ihr Ehemann sowie ihre damals 10 und 13 Jahre alten Söhne Zugang zu dem Rechner. Nicht auszuschließen sei es, dass auch der Ehemann den Anschluss genutzt habe, hieß es in einer Vorlage des Gerichts. Denn es seien viele ältere Titel zum Download angeboten worden, wie etwa von der Rockgruppe The Who.

Der Senat ließ in seiner Entscheidung offen, inwieweit der Inhaber eines Internetanschlusses überwachen muss, dass andere Personen keine Urheberrechtsverletzungen über seinen Anschluss begehen. Im konkreten Fall habe die Frau jedenfalls nichts dazu vorgetragen, wer nach ihrer Kenntnis den Verstoß begangen haben könnte, so das OLG. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/ajf)