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Musikindustrie erringt Etappensieg gegen Tauschbörse Kazaa

06.09.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der australische Bundesrichter Murray Wilcox hat in einem Urteil entschieden, dass die Musiktauschbörse Kazaa gegen Copyright-Gesetze des fünften Kontinents verstoßen hat. Wiewohl dieses Urteil keine Rechtskraft außerhalb Australiens besitzt - und im Übrigen auch dort erst noch rechtskräftig werden muss -, könnte es doch à la longue die Meinungsbildung in Gerichten überall in der Welt beeinflussen.

Insgesamt richtete sich die Klage, die von den australischen Dependancen der großen Musikkonzerne Universal Music Group, Sony BMG Music Entertainment Ltd. und der EMI Group eingereicht worden war, gegen zehn Beklagte. Sechs davon befand Richter Wilcox für schuldig, gegen Urheberrechte verstoßen zu haben. Zu ihnen zählte auch Sharman Networks Ltd., der Kazaa gehört. Sharman hat angekündigt, Berufung gegen das Urteil einlegen zu wollen. Damit ist der Richterspruch noch nicht rechtskräftig.

Diese Entscheidung ist ein kräftiger Schub für das Lager derer, die sagen, allein die Unterstützung beim Diebstahl von Daten, die Urheberrechtsschutz genießen, sei schon unrechtmäßig. Hierzu müsse man nicht einmal selbst widerrechtlich Dateien aus dem Internet herunterladen.

Kazaa bietet die Softwaretechnologie "Fasttrack" an. Mit dieser können Internetsurfer illegal Filme und Audio-Dateien aus dem Internet beziehen. Fasttrack wurde früher von einer großen Zahl von Austauschbörsen benutzt. Mittlerweile verwenden sie aber meistens andere Techniken.

Richter Wilcox stellte im Übrigen klar, dass er mit seinem Urteil nicht die Technik an sich beanstande. Vielmehr sieht er die Nutzung dieser Software als das justitiable Delikt an. Folgerichtig verurteilte Wilcox die Kazaa-Eigentümer, ihre Software innerhalb von zwei Monaten so zu modifizieren, dass diese bei der Suche nach kopierbaren Musik- und Video-Dateien im Netz die urheberrechtlich geschützten ausfiltert. Sharman Networks und die fünf weiteren Verurteilten müssen zudem 90 Prozent der gesamten Kosten zahlen, die bei der klageführenden Musikindustrie angefallen sind.

Kazaa liegt seit 2001 mit der Musikindustrie im Clinch. Seinerzeit war die Tauschbörse noch als Kazaa BV in den Niederlanden angesiedelt. Der jetzigen Verhandlung in Australien war eine Razzia im Februar 2004 vorausgegangen, bei der Investigatoren, die für die Musikindustrie arbeiteten, Büroräume von Sharman sowie Privatwohnungen von Sharmann-Managern durchsuchten. Sie waren auf der Suche nach belastendem Material, das die Urheberrechtsverletzungen belegen sollte. (jm)