Stellungnahme des Bundesrats

Multimedia-Gesetz muß nachgebessert werden

28.02.1997

Der Bundesrat hat zu dem geplanten Multimedia-Gesetz eine Stellungnahme verabschiedet, in der er die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für Teile des Informations- und Kommunikationsgesetzes bestreitet. Teledienste, die wie Teleshopping und Videotext an die Allgemeinheit gerichtet sind, sollten im Mediendienste-Staatsvertrag erfaßt werden, so die Begründung der Ländervertretung. Damit bliebe für die bundesgesetzliche Regelung kein Raum mehr.

Außerdem sollten die Bestimmungen zur Einführung der "elektronischen Unterschrift", von denen sich Branchenkenner mehr Sicherheit bei Online-Verträgen erhofften, gestrichen werden. Das sogenannte Signaturgesetz sei nämlich nicht ausreichend mit den Ländern erörtert worden und daher noch nicht entscheidungsreif. Die Mängel begrenzten sich nicht auf die Ausgestaltung einzelner Vorschriften.

Darüber hinaus stellte der Bundesrat aber auch klar, daß er die Verständigung von Bund und Ländern im Feld der Info- und Kommunikationsdienste generell begrüße. Dementsprechend würden die Länder den Gesetzentwurf des Bundes nicht an Einzelfragen scheitern lassen, sagte Kurt Beck, Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder und Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz. Allerdings müßten wichtige Anliegen der Länder wie der Jugendschutz für Teledienste verbessert werden. Nach den Regelungen des Multimedia-Gesetzes könnten gewalthaltige oder nicht offensichtlich pornografische Angebote so lange verbreitet werden, wie sie nicht indiziert seien. Das einschlägige Prüfverfahren könne aber einige Jahre dauern.