Bereits über 10 000 HfD-Anschlüsse

Modems werden endlich billiger

17.10.1975

BONN - Ein Jahr nach dem Inkrafttreten der Direktrufverordnung kann die Deutsche Bundespost ein erfreuliches Fazit ziehen: Die Zahl der Hauptanschlüsse für Direktruf (HfD) hat sich seit dem 1. 7. 1974 mehr als versechsfacht. Waren vor gut einem Jahr nur 1707 HfD's in Betrieb, so sind es inzwischen bereits 10 661 (Stichtag 31. 8. 75). In einem Erfahrungs- und Situationsbericht zur Dir-RufV, den die Verwaltung der Deutschen Bundespost in einer Sitzung am 29. 9. 75 in Bonn vorlegte, heißt es denn auch, daß "der Hauptanschluß für Direktruf einem Bedürfnis des Antarktes entspreche und sich bewährt habe".

Zugleich verabschiedete die DBP eine Änderungsverordnung zu den Gebührenvorschriften. Bonbon für DFÜ-Anwender: Die Modem-Überlassungsgebühren werden gesenkt (Tabelle). Außerdem wird die Möglichkeit geschaffen, vereinfachte Zusatzeinrichtungen zur Übertragung von Daten innerhalb eines Ortsnetzbereiches einzuführen, und schließlich wird die anteilige Berechnung der Verkehrsgebühren bei kurzzeitiger Überlassung von HfD's von bisher mindestens 1 Monat auf 15 Tage herabgesetzt.

Während ein Sprecher der Postverwaltung betonte, mit den beschlossenen Änderungen sei den Interessen der Kunden entsprochen worden, bezeichnete der Verband der Postbenutzer, der bekanntlich eine Beschwerde gegen die Direktrufverordnung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht hat, die Maßnahmen als Tropfen auf den heißen Stein: "Damit ist die Verfassungsbeschwerde nicht vom Tisch." de

Modem-Überlassungsgebühren

bei 1200/2400 bit/s

bisher: 320, - DM neu 215, - DM

bei 600/1200 bit/s

bisher: 214,50 DM neu 132, - DM

bei 600/1200 bit/s mit Taktgeber 148, - DM