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Mobilfunkkosten sinken zum 1. Juli

28.06.2010
Von Ima Buxton

Im Zweifel muss der Anbieter den Anschluss sperren

Wird dieses Limit dann um einen weiteren Prozentsatz überschritten muss der Netzbetreiber den Zugang sperren. In einer weiteren Nachricht wird der Kunde über diesen Schritt und die Voraussetzungen für eine Freischaltung mit den damit verbundenen Kosten informiert. Ignoriert der Kunde diese Nachricht, muss der Anschluss für den Rest des Abrechnungszeitraums gesperrt bleiben.