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Mobilfunk: Strahlengrenzwerte bleiben unverändert

10.12.2001
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die bisher geltenden Grenzwerte für die Strahlung von Handymasten sollen nicht gesenkt werden. Dadurch sollen hohe Zusatzkosten für die Netzbetreiber bei der Einführung des neuen Mobilfunkstandards "UMTS" (Universal Mobile Telecommunications System) vermieden werden. Wie der "Tagesspiegel" unter Berufung auf Insider berichtet, will das Bundeskanzleramt noch in dieser Woche dazu Stellung nehmen.

Auf wachsende Widerstände in der Bevölkerung gegen immer mehr Mobilfunkmasten wollen die Netzbetreiber T-Mobil, D2-Vodafone, E-Plus, Viag Interkom, Mobilcom und Quam mit einer Selbstverpflichtung reagieren. Darin ist laut Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) geregelt, dass Verbraucher über die Strahlungsbelastungen besser informiert und die Einhaltung der Grenzwerte strenger kontrolliert werden sollen. Zudem ist angestrebt, in der Nähe von Schulen und Kindergärten in Zukunft keine Sendemasten mehr aufzustellen. Das Bundesumweltministerium will die Mittel zur Erforschung gesundheitlicher Risiken des

Mobilfunks aufstocken. Dazu sollen die Unternehmen 8,5 Millionen Euro beisteuern. (lex)