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Mobilfunk: Regulierer legt Höchstpreis für Mitnahme der Rufnummer fest

02.12.2004

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat die Preisobergrenze für eine Rufnummernmitnahme im Mobilfunk auf 29,95 Euro festgelegt. Anlass für diesen Beschluss war eine Beschwerde über das Portierungsentgelt zweier Service-Provider, die ihren Kunden bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter 116 Euro in Rechnung stellten.

Die Beanstandung erfolgte laut Reg TP anhand eines überschlägigen Vergleichs mit den im In- und Ausland erhobenen Entgelten, die in keinem Fall 29,95 Euro überstiegen.

Eines der Unternehmen, das die überhöhte Wechselgebühr erhoben hat, ist der Service-Provider Drillisch. Dem Anbieter zufolge handelt es sich bei der Maßnahme der Reg TP um eine Zwangsanordnung zur Erbringung einer Dienstleistung weit unter Selbstkostenpreis. Drillisch beziffert die Unkosten für eine Rufnummernmitnahme mit rund 75 Euro und hat angekündigt, eventuell rechtliche Schritte gegen die Reg TP einleiten zu wollen. (pg)