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Mobilcom-HV beschließt Milliardenklage gegen France Télécom

25.04.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Auf Druck der Anleger wird der Mobilfunkdienstleister Mobilcom eine Klage gegen den ehemaligen Kooperationspartner und Großaktionär France Télécom einreichen. Die Franzosen sollen Schadensersatz in Milliardenhöhe leisten, weil sie Mobilcom 2002 beim geplanten Aufbau eines UMTS-Netzes in Deutschland im Stich gelassen hatten.

Der Beschluss wurde auf der Hauptversammlung am Freitagabend nach fast zehnstündiger Debatte von fast 75 Prozent der stimmberechtigten Aktien abgesegnet, obwohl sich Vorstand und Aufsichtsrat dagegen ausgesprochen hatten. France Télécom ist mit rund 29 Prozent an Mobilcom beteiligt, durfte jedoch als betroffenes Unternehmen nicht an der Abstimmung teilnehmen.

Hintergrund der Klage ist ein Streit zwischen Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid und France Télécom über den Aufbau eines eigenen UMTS-Netzes. Die Franzosen hatten sich im März 2000 an Mobilcom beteiligt und verpflichtet, die Kosten für den Aufbau des UMTS-Netzes zu tragen. Wegen der geschrumpften Geschäftsaussichten kündigte der Pariser Konzern jedoch 2002 die Verträge, übernahm aber die Zahlung der Schulden in Höhe von 7,2 Milliarden Euro und zahlte 450 Millionen Euro Ausgleich.

Diesen Ausgleich stuft die Schutzgemeinschaft für Kleinanleger (SdK) aber als zu gering ein. Sie hatte daher den Antrag auf Schadenersatzklage zusammen mit anderen Aktionären gestellt. Mobilcom-Chef Thorsten Grenz hatte dagegen vor einer möglicherweise existenzgefährdenden Klage gewarnt. So könnte France Télécom im Anschluss bereits gezahlte Gelder zurückfordern. (mb)