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Mobilcom-Gründer Schmid scheitert vor Gericht

02.08.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Nach einer Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) muss der französische Konzern France Télécom dem Büdelsdorfer Telekommunikationsanbieter Mobilcom kein Übernahmeangebot unterbreiten.

Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid wollte das französische Unternehmen, das 28,5 Prozent der Mobilcom-Anteile hält, per Gerichtsbeschluss dazu zwingen, Mobilcom mehrheitlich zu kaufen. Seiner Ansicht nach hat France Télécom am 21. Juni faktisch die Macht bei dem deutschen Telekommunikationsanbieter übernommen, als Schmid in einer Sitzung des Mobilcom-Aufsichtsrats abgesetzt wurde.

Nach dem Urteil der BAFin muss der französiche Konzern erst ein Pflichtangebot formulieren, wenn er 30 Prozent der Unternehmensanteile hält. Der frühere Vorstandschef und Firmengründer Schmid besitzt gemeinsam mit seiner Ehefrau knapp 50 Prozent des Unternehmens. "Die Abberufung von Herrn Schmid als Vorstandsvorsitzenden der Mobilcom AG durch die France Télécom führte nicht zu einer anderen Bewertung der derzeitigen Kontrollsituation", entschied die Behörde. Schmid will gegen den Beschluss Widerspruch einlegen. (bw)