Compliance, BDSG, Urheberrecht

Mitarbeiterdatenschutz in IT-Projekten

11.07.2013
Von Andreas Bögemann

Urheberrecht

Das Urheberrecht ist seit langem ein heiß diskutiertes Thema in der digitalen Welt. Sei es bei Internet-Tauschbörsen, die regelmäßig in den Medien thematisiert werden, sei es bei der Frage um die Verwendung und Schutzwürdigkeit von Programmcode, Bildern oder Texten. Auch bei unternehmensintern aufgebauten und betriebenen Systemen spielt das Urheberrecht eine Rolle, denn rechtlich betrachtet ist jeder Mensch, der ein Werk erschafft, ein Urheber und sein Werk damit geschützt. Auch die Urheberrechte von Mitarbeitern müssen also gewahrt werden, selbst wenn die Inhalte nur einer geschlossenen Gruppe, wie zum Beispiel Mitarbeitern eines Unternehmens, zugänglich sind.

Dazu einige Beispiele: In einem Unternehmens-Wiki werden Artikel und Präsentationen aus fremden unternehmensexternen Quellen gespeichert, die zu dem entsprechenden Themenbereich passen. Es ist praktisch, wenn hier alles an einem Ort liegt, aber ohne die Genehmigung des Autors ist dies nicht zulässig. Gleiches gilt für den intern verschickten Newsletter mit eingescannten Artikeln aus Fachmagazinen oder Tageszeitungen. Ohne Genehmigung ist auch dies unzulässig. Bei dem als "Tauschbörse" für MP3-Dateien und kopierten DVDs verwendeten Fileserver ist die Sache auch intern immer rechtswidrig, sofern keine Erlaubnis des Urhebers der kopierten Daten vorliegt.

In Fällen des Urheberrechtsmissbrauchs bewegen sich nicht nur die Mitarbeiter, die gegen die Regeln verstoßen, auf dünnem Eis. Auch das Unternehmen ist in der Pflicht, da es unter Umständen selbst zur Verantwortung gezogen wird. Um zu vermeiden, im Rahmen der so genannten Störerhaftung in Anspruch genommen zu werden, müssen Unternehmen rechtswidrige Praktiken der Mitarbeiter unterbinden. Konkret heißt das, klare Regeln zu schaffen, zu kommunizieren und ihre Einhaltung sicherzustellen. Verstöße sind unbedingt zu ahnden.