Was erlaubt ist

Mitarbeiter legal bespitzeln

27.05.2009
Von Christoph Rittweger

Checkliste Arbeitsrecht

  1. Besteht ein Betriebsrat?

  2. Bestehen Betriebsvereinbarungen zu Kontrollmaßnahmen bei Mitarbeitern beziehungsweise zur Kontrolle der IT/E-Mail-Systeme?

  3. Sind Benachrichtigungspflichten gegenüber dem Betriebsrat und/oder Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats eingehalten worden?

  4. Müssen Mitarbeiter zu Interviewterminen erscheinen und auf Fragen antworten?

  5. Ist Mitarbeitern bei Interviews ein Anwalt (auf Kosten des Arbeitgebers) beizustellen?

  6. Sind Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass sie sich nicht selbst belasten müssen? Wenn ja, in welcher Form?

  7. Sind Vertreter des Betriebsrats berechtigt, an den Interviews oder sonstigen Untersuchungsmaßnahmen teilzunehmen?

  8. Hat der Betriebsrat ein Recht, die Untersuchungsergebnisse zu erhalten oder einzusehen?

  9. Haben die Mitarbeiter ein Recht, die Untersuchungsergebnisse zu erhalten oder einzusehen?

  10. Müssen die Untersuchungsergebnisse in die Personalakte?

  11. Hat sich das Unternehmen Gedanken gemacht, dass rechtswidrig erhobene Beweise in einem späteren gerichtlichen Verfahren möglicherweise einem Beweisverwertungsverbot unterliegen und deshalb nicht nutzbar gemacht werden können?