Mit europäischen Partnern abgestimmt: EAN-Kennung für die Presse mit Add-on-Code

19.05.1978

BONN/KÖLN (ee) - Die EAN-Kennung für Presse-Erzeugnisse soll ein dreizehnstelliger Code plus zweistelliger Add-on-Code sein. Auf diese jetzt bei der CCG zur "Zuteilung" der EAN-Nummern eingereichte Lösung einigte sich der Koordinierungsausschuß Presse-Codierung, in dem der BDZV (Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger), der VDZ (Verband Deutscher Zeitschriftenverleger) und der Großverband zusammengearbeitet haben.

Mit Rücksicht auf die europäischen Partner, die zum Teil schon EAN-Nummern wir geben hatten, ist für die Bundesrepublik der ursprüngliche Plan fallengelassen worden, Presse-Produkte nur mit einem dreizehnstelligen Code zu kennzeichnen. Die erweiterte EAN-Kennung ist mit Italienern, Schweizern, Franzosen, Holländern und Belgiern abgestimmt.

Im zweistelligen Add-on-Code verbirgt sich die Wochennummer, die die Grossisten für die Abrechnung brauchen. Der nunmehr verabschiedete Hauptcode enthält Ländersymbol, Titelnummer, Prüfziffern und den verschlüsselten Preis.