Software-Lizenzkosten

Mit Asset-Management sparen

22.04.2009
Von Marco Widlok

Aber genauso falsch ist der gute Glaube, ...

… man könne Updates ohne Grundlagen nutzen oder diese nach einem gewissen Zeitraum entsorgen. Das ist ein Fehler, der besonders häufig dann gemacht wird, wenn die ursprünglichen Vollversionen "Boxprodukten" entstammen, deren Lizenznachweis die Box, der Datenträger, die Dokumentation und - falls vorhanden - das End User License Agreement (Eula) ist. Die langfristige Lagerung der Boxen verursacht selbstverständlich Kosten, die die zuständige Abteilung - zumeist Anlagevermögen oder Facility Management - gern einsparen würde. Das könnte aber teuer zu stehen kommen.

Und erliegen Sie nicht der Illusion, ...

… ein Softwarekauf bei eBay wäre günstiger. Sicher ist das, was Sie dort erstehen, ein bisschen billiger. Aber haben Sie es auch tatsächlich erworben? Wir sprechen zwar immer von Kauf, aber im juristischen Sinne entspricht das Handeln mit Software eher einem Makeln von Nutzungsrechten. Die Regeln zum Übertragen von Lizenzen werden jedoch vom Hersteller festgelegt. Seit dem Urteil des OLG München vom 3. Juli 2008 (siehe auch: "Microsoft kämpft gegen Gebrauchtsoftware") hat der Hersteller bei der Übertragung von Software immer das Zustimmungsrecht. Einspruchsfrei und einigermaßen rechtssicher können Sie nur Pakete erwerben, die Box, Lizenznachweis, Datenträger und Dokumentation in einem enthalten. Alle anderen Lizenzen - insbesondere solche aus Volumenlizenzen - lassen sich via Ebay nicht sicher übertragen.

Immer gern genommen wird die Fehlinformation, ...

… Shareware wäre auch im Geschäftsumfeld kostenfrei. Das ist sie nicht, selbst wenn es in der Eula, also den Lizenzbestimmungen für den privaten Nutzer, exakt so beschrieben wird. Für das Firmenumfeld kann der Hersteller eigene Regelungen erlassen. Bestes Beispiel ist das für Privatpersonen kostenfreie Bildbetrachtungsprogramm Irfan-View. In der Eula für private Nutzer werden weder Kostenfreiheit noch Kostenpflicht erwähnt - wohl aber in den Verträgen, die der Hersteller mit Unternehmen schließt. Im Geschäftsumfeld gibt es nun einmal keine kostenfreie Shareware. (Siehe auch: "Quelloffene Software für den Büro-PC".)

Ja, und wer lässt sich allen Ernstes einreden, ...

… Administratorrechte auf allen Rechnern der User würden den Umgang mit Installationen vereinfachen? De facto mag das so sein. Aber man sollte auch die Risiken abwägen: Wenn ein User Software installieren kann, tut er es auch - und zwar die, die ihm gefällt. Ihm ist es ziemlich gleichgültig, wo er sie beschafft hat. Und mit Sicherheit nimmt er dabei keine Rücksicht auf ein Herstellerlizenzrecht. Ein Unternehmen ist aber für die korrekte Lizenzierung aller innerhalb seiner Organisation eingesetzten Software verantwortlich und ebenso für alle Zugriffe auf das Unternehmensnetz. Nach Paragraf 100, Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes (Organhaftung) kommt es dabei nicht einmal auf ein Verschulden an. (qua)