Software-Lizenzkosten

Mit Asset-Management sparen

22.04.2009
Von Marco Widlok

Glauben Sie bloß nicht, ...

die Verantwortung für den korrekten Einsatz von Software träfe allein Geschäftsführung und Behördenleiter. Maßgebend sind das Urheberrechtsgesetz (Paragraf 100, Satz 1) sowie das BGB (Zurechnung nach Paragraf 31, aber auch gemäß Paragrafen 278 und 831). Danach sind im Sinne des Organisationsverschuldens durchaus auch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen - auf Deutsch: Angestellte und Zeitarbeiter - mitverantwortlich.

Und lassen Sie sich nicht weismachen, ...

Datenträger und Keys dürften frei zugänglich in der IT Abteilung lagern. Das Unternehmen trägt die Verant-wortung für deren Einsatz und Kontrolle. Also gehören sie in einen eigenen Schrank oder Raum mit definiertem Berechtigungskreis. Und dasselbe gilt für verkörperte Lizenznachweise. (Siehe auch: "Sparen mit Second-Hand-Lizenzen".) Sinnvoll ist es zudem, ein Bestandsverzeichnis zu führen. Selbst wenn eine Nicht-Kontrolle keine direkten Konsequenzen hat: Wird zum Beispiel bekannt, dass eine Software, die man im Internet unberechtigt downloaden kann, aus Ihrem Unternehmen kommt, fördert das wohl kaum Ihr Image.

Oder ...

… um ein "Office-Standard"-Paket zu packen, könnte man einen "Office-Professional"-Datenträger benutzen und beim Set-up nur die Komponenten für die Standard-Edition ankreuzen. Diese Option zum Weglassen bestimmter Funktionen bietet Microsoft nur den Professional-Benutzer, die ihre IT-Landschaft standardisiert haben und ältere Hardware nicht zu sehr beanspruchen möchten.

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, ...

… man müsste immer neue Softwarelizenzen kaufen, wenn man neue Hardware anschafft oder einen neuen Bedarf feststellt. In Zeiten betriebswirtschaftlicher Zwänge empfiehlt sich die Pflege eines Lizenz-Pools (siehe auch: "Elf Tipps für das Lizenz-Management"), der vor einem Softwarekauf daraufhin überprüft werden kann, ob die benötigte Lizenz eventuell noch vorrätig ist. In diesen Pool können die Unternehmen nicht mehr benötigte Lizenzen zurückführen - vorausgesetzt, sie beachten die Zuweisungszeiten.

Auch nur ein Gerücht: die Warnung, ...

… zugewiesene Lizenzen gingen verloren, wenn die Hardware verschrottet wird. Man muss lediglich darauf achten, dass die Software deinstalliert oder gelöscht, die Zuweisung aufgehoben und die Lizenz dem Pool zugeführt wird. In Deutschland ist das unter bestimmten Voraussetzungen sogar mit OEM-Lizenzen möglich.