KÖLN - Systemnachrichten können vor allem in Verbindung mit Job Accounting Facilities leicht für die DV-Steuerung genutzt werden. Bei einem BIFOA-Seminar in Köln formulierte Dipl.-Inf. Robert Senger (Krupp Gemeinschaftsbetriebe) folgende Mindestanforderungen, die an Meß- und Analysefunktionen von Betriebssystemen zu stellen sind:
1. Meß- und Analysefunktionen sollten
-zu beliebigen Zeitpunkten durch den Operator ein- bzw. ausgeschaltet werden
-auch die Überwachung von Systemtasks gestatten
-sowohl Job-bezogene als auch Komponenten-bezogene Ergebnisse liefern
2. Folgende Meßgrößen sollten, bezogen auf vom Benutzer anzugebende Zeitintervalle, jederzeit abrufbar sein:
-CPU-Benutzung pro Job
-Warten auf CPU pro Job
-Kanal/Geräte-Benutzung pro Job
-Warten auf I/O pro Job
-Pages in/Pages out
-Status von Hardware und Softwarekomponenten (Idle, Waiting, Active)
-Genaue Übersicht über Hauptspeicherbelegung
3. Die genannten Größen sollten für Analysezwecke auch über längere Zeiträume erfaßt werden können.