Millionenschaden: Verbraucherzentrale verklagt o2

28.09.2007

Sollten die Summen irgendwann ermittelt sein und ausbezahlt werden, kann sich jedoch kein damaliger Kunde des Netzbetreibers über Rückzahlungen freuen; laut Gesetz fließen die "Unrechtsgewinne" in die Staatskasse.

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