Förderung bei Personalkosten und Zuwachs können beantragt werden:

Millionen-Zuschüsse für FuE in Unternehmen

20.06.1986

BONN (CW) - Rund vier Milliarden Mark zur Unterstützung von Forschung und Entwicklung (FuE) werden an kleinere und mittlere Unternehmen geflossen sein, wenn das Förderungsprogramm der Bundesregierung im Jahr 1988 ausläuft. Auch für dieses Jahr können wieder für Personalkosten und Zuwachs bis Ende September Anträge um "Bezuschussung" gestellt werden - zu vergeben sind, bei modifizierten Richtlinien, 500 Millionen Mark.

Mehr als 17 000 Unternehmen haben Bundeszuschüsse zu Aufwendungen für in Forschung und Entwicklung beschäftigtes Personal erhalten, seit diese überaus erfolgreiche Maßnahme im Jahre 1979 eingeführt wurde. 1986 werden mindestens noch einmal 1000 Erstantragsteller hinzukommen. Wenn das Förderprogramm 1988 zumindest in dieser Form ausläuft, werden, so die Arbeitsgemeinschaft Industrieller Forschungsvereinigungen e.V. in Köln (AIF), nahezu alle kleinen und mittleren produzierenden Unternehmen mit technischen Eigenentwicklungen davon profitiert haben.

1986 stehen für die Basisförderung "FuE-Personalzuschüsse" 400 Millionen Mark zur Verfügung und für die "FuE-Personal-Zuwachsförderung " zusätzlich 100 Millionen Mark.

Alle antragsberechtigten Firmen, die bis zum 30. September 1986 formgerecht um Bezuschussung nachsuchen, können noch in die Förderung einbezogen werden; danach sind Erstantragsteller nicht mehr zugelassen.

Änderungen der Richtlinien 1986 bis 1988

Die Änderungen der Richtlinien, die nun bis zum Schluß der Fördermaßnahme Gültigkeit behalten soll, sind überwiegend redaktioneller Natur und haben für das Antragsverfahren keine besondere Bedeutung - dies bis auf eine Ausnahme.

Ab Antragsjahr 1986 ist die Regelung hinsichtlich der höheren Bewertung des höher qualifizierten FuE-Personals zugunsten der Unternehmen wie folgt geändert worden:

Während 1985 galt, daß ein Mitarbeiter ohne Hoch- und Fachhochschulabschluß nur dann mit der Gesamtheit der von ihm geleisteten, zuschußfähigen FuE-Stunden in Ansatz gebracht werden durfte (Rechenfaktor = 100), wenn kein Mitarbeiter mit einer solchen Qualifikation in den Antrag eingebracht war, so gilt ab 1986: Zu 100 Prozent werden berücksichtigt in FuE beschäftigte Mitarbeiter mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluß und höchstens ein Mitarbeiter, der eine leitende Funktion in FuE bekleidet, auch wenn er nicht über diese Qualifikation verfügt.

Nach wie vor gilt, daß Unternehmen höchstens sechsmal einen FuE-Personalkostenzuschuß erhalten können und daß im sechsten Jahr der Förderung statt 40 Prozent nur ein 25prozentiger Fördersatz gilt. Von dieser Regelung unabhängig ist die seit 1985 laufende FuE-Personal-Zuwachsförderung.

Berechnungsvorgabe vereinfacht

Der Nachweis über den FuE-Personal-Leistungszuwachs in Verbindung mit Neueinstellungen - er ist Grundlage für eine 15-monatige Sonderförderung des neueingestellten FuE-Mitarbeiters - ist mit Vordruck 3 der Antragsunterlagen zu führen.

Die für 1986 gültigen Antragsvordrucke haben die Farbe Grau. Zur Sicherung des Anspruchs muß ein Förderantrag auf diesen gültigen Formularen gestellt werden, wobei mindestens der vollständig ausgefüllte Vordruck 1 bis spätestens 30. September 1986 (letzter Termin für Postaufgabe oder persönliche Abgabe) eingereicht werden muß.

Die Bearbeitung der Zuschußanträge leidet seit Beginn der Förderung darunter, daß die Masse der Anträge in den letzten sechs Wochen vor Ablauf der Ausschlußfrist eingeht (vergleiche Schaubild). Die letzten drei Wochen bringen die stärkste Kumulierung.

Ende April dieses Jahres erstattete die AIF der Bundesregierung Bericht über die Maßnahmenabwicklung im Vorjahr und die dabei gewonnenen Erfahrungen. Folgende Kernaussagen dieses Berichts erscheinen erwähnenswert:

- Bis Jahresende 1985 waren seit Beginn der Maßnahme insgesamt 7569 Anträge eingegangen.

- Von den Förderungsanträgen konnten bis 31. Dezember 1985 schon 5750 bewilligt werden.

- Nach wie vor überwiegen als Antragsteller die kleinen und mittleren Unternehmen.

- Es handelt sich überwiegend um kurzfristige Vorhaben mit Laufzeiten um zwölf Monate.

- Die durchschnittliche Fördersumme liegt bei 35 000 Mark.

- Unter den Auftragnehmern (Forschungsstellen) wird die größte Gruppe mit 42,3 Prozent aller Fälle von Unternehmen gestellt, gefolgt von Ingenieurbüros (mit 37,0 Prozent).

Die Forschungseinrichtungen der Öffentlichen Hand liegen mit 9,3 Prozent vor den Instituten privater Rechtsträger (9,1 Prozent) und schließlich Einzelforschern mit 2,3 Prozent aller Vorhaben (siehe Grafiken).

Richtlinien und Formulare sind bei der Arbeitsgemeinschaft Industrieller Forschungsvereinigungen e.V. in 5000 Köln 51, Bayernthalgürtel 23, Telefon 02 21/37 20 91 erhältlich.