Innovation bei der Software-Finanzierung:

Mietverträge für individuelle Anwenderprogramme

08.02.1980

MÜNCHEN (CW) - "Software-Leasing ist das EDV-Konzept der 80er Jahre", dachten sich ein paar Finanzierungsfachleute und EDV-Profis. Zur Verwirklichung ihrer Idee gründeten sie am 1. September 1979 die Datarent Software GmbH & Co. Vermietungs KG, München. "Der Gedanke ist furchtbar neu", meint Kurt Rupprecht, Generalbevollmächtigter der Datarent. Den acht Mitarbeitern gelang es aber bisher schon dreißig Kunden von ihrem Konzept zu überzeugen.

Da die Hardware immer billiger wird die Kosten für die Software jedoch zunehmend zu Buche schlagen, hoben die Datarent-Leute den Software-Überlassungsvertrag aus der Taufe. Nach dem Steuerrecht können nur Leasingverträge über materielle Wirtschaftsgüter geschlossen werden. Mit dem Mietvertrag so argumentiert Rupprecht, hat das Unternehmen aber die gleichen steuerlichen Vorteile wie beim Leasing: die Mietzahlungen sind als laufende Betriebskosten absetzbar, die Software ist nicht wie beim Kauf aktivierungspflichtig.

Beratender Mittelsmann und Finanzgeber

Die Funktion der Datarent besteht in der Mittlertätigkeit zwischen Anwender und Softwarehaus und der Finanzierung des Endusers. Daneben, so Rupprecht, sieht sich die Datarent als Finanzierungsanstalt für Softwarehäuser, die meist schwer an der Vorfinanzierung von Standardpaketen zu tragen haben.

Der Anwender schließt mit Datarent einen Nutzungs- und Überlassungsvertrag über mindestens zwölf, meist jedoch 48 oder 54 Monate zu gleichen Mietsätzen, die für vier Jahre Laufzeit bei monatlich 2,98 Prozent der Gesamtkosten des Softwarepaketes liegen. Abgedeckt sind damit für die Datarent als Vermieter die Paketkosten, die Wartungs-, Finanzierungs- und Verwaltungskosten.

Der Anwender kann nach Ablauf der Vertragslaufzeit das Programm im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung gegen wesentlich verringerte Gebühren weiterbenutzen, allerdings unter Ausschluß einer weiteren Gewährleistung und Betreuung durch Datarent.

Mit einem für die besonderen Belange - also Problemstellung und Hardwarekonfiguration - des Anwenders geeigneten Softwarehaus schließt dann die Datarent einen Vertrag zur Erstellung und Wartung der gewünschten Software. Das letzte Drittel der vom Softwarelieferanten erbrachten Leistung wird bei der Abnahme des Programms fällig. Datarent refinanziert sich bei inländischen Banken. Falls der Diskontsatz und somit die Finanzierungskosten weiter steigen meint Rupprecht bedauernd, könnten die jetzt geltenden Mietsätze nicht beibehalten werden. Hauptkunden so Rupprecht, sind Unternehmen Mittlerer Größe , die nicht über eine eigene Software-Abteilung verfügen.

Zum gängigen Hardware-Leasing hat Datarent Vereinbarungen mit einigen Herstellern aus dem Bereich der mittleren Datentechnik wie MAI, Mael, Kienzle, Walther und Kontron getroffen. Weitere sollen folgen.

Börse für Standard-Pakete

Im Rahmen ihrer Finanzierungshilfen für Softwarehäuser erteilt die Datarent Softwarehäusern Aufträge zur Erstellung von Standard-Programmen, deren mietweisen Vertrieb sie dann übernimmt.

Der Preis für die Nutzungsrechte des Konfektionspaketes bildet sich laut Rupprecht wie folgt : Man untersucht, welchen Preis der Markt hergibt, überlegt, was die Programmerstellung kosten wird und wieviel Anwender sich für die Ware interessieren könnten. Das Urheberrecht der programmierten Problemlösung bleibt beim Softwarehaus, die Datarent übernimmt mit ihrer Software-Miet-Börse die Unterbringung am Markt. "Der Trend im Software-Geschäft geht zur Verwendung von Grundprogrammen", erklärt Rupprecht.

"Erfahrungsgemäß kann mit einer Änderung von 30 Prozent des Grundpaketes das Programm an die individuellen Bedürfnisse angepaßt werden." Bisher, so der Generalbevollmächtigte, hat die Reaktion des Marktes auf die Software-Mietidee die Planungen der Grüner übertroffen.