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Microsofts Berufungsverfahren geht in die erste Runde

27.11.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Am heutigen Montag wird Microsoft im Rahmen seiner Berufung des Kartellverfahrens eine maximal 150 Seiten umfassende Stellungnahme im U.S. Court of Appeals for the District of Columbia Circuit einreichen. Die Software-Company plädiert dafür, das von Richter Thomas Jackson im Juni 2000 verhängte Urteil, demzufolge das Unternehmen aufgespaltet werden muss, aufzuheben (Computerwoche online berichtete). Das Gericht hatte die Gates-Company der Monopolbildung und des unlauteren Wettbewerbs für schuldig befunden.

Die Gegenpartei, die US-Regierung und 19 Bundesstaaten, haben bis zum 12. Januar 2001 Zeit, auf Microsofts Stellungnahme zu reagieren. Am 29. Januar kann der Softwarekonzern seine letzte schriftliche Antwort dazu einreichen. Die abschließenden mündlichen Verhandlungen finden am 26. und 27. Februar statt.

Mit dem Berufungsverfahren wird das Kartellverfahren jedoch nicht beendet sein. Welche Seite auch immer die Verhandlung verliert, kann sich in letzter Instanz an den Obersten Gerichtshof der USA wenden.