Microsoft wehrt sich gegen Milliardenstrafe

27.02.2007
Um eine Geldstrafe wegen angeblicher Patentverletzung abzuwenden, beruft sich der Softwarekonzern auf einen Referenzfall.

Nach Feststellung eines kalifornischen Geschworenengerichts in San Diego verstößt Microsoft gegen Patente von Alcatel-Lucent. Daher soll der Softwarekonzern dem Netzausrüster 1,52 Milliarden Dollar zahlen. Stein des Anstoßes ist die Software "Windows Media Player", mit der sich Musikdateien und Videos abspielen lassen. Das Produkt nutzt Encoder-Technik, auf die der Kläger seine Patentansprüche begründet.

Alter Rechtsstreit

Die MP3-Patente sind grundsätzlich geschützt, und wie Microsoft zahlen viele Hersteller von Abspielsoftware und -geräten, die das Format nutzen, Lizenzgebühren an das deutsche Fraunhofer-Institut. Fraunhofer-Forscher hatten das Dateiformat gemeinsam mit den Firmen Philips und Thomson sowie den Bell Laboratories entwickelt. Inzwischen sind die Bell Labs Teil von Lucent, das Unternehmen selbst wiederum firmiert seit der Übernahme durch den französischen Konkurrenten Alcatel im November 2006 als Alcatel-Lucent. In MP3 sind nach Darstellung von Alcatel-Lucent die zwei Patente der Bell Labs eingeflossen, gegen die Microsoft verstoßen haben soll.

Seit fast vier Jahren währt dieser Rechtsstreit bereits. Im Jahr 2003 zog Lucent gegen die PC-Anbieter Dell und Gateway wegen Patentverletzungen vor Gericht, weil sie ihre Rechner mit dem Windows Media Player auslieferten. Microsoft schaltete sich mit einer Gegenklage in den Prozess ein, da es die Patentansprüche für nichtig ansah.

Entscheidung im Juni

Für unbegründet hielt das kalifornische Gericht die Patentklage von Alcatel-Lucent im jüngsten Urteilsspruch jedoch nicht. Zwar sprachen die Richter den Softwarekonzern vom Vorsatzvorwurf frei, verurteilten ihn aber dennoch zur Zahlung des Milliardenbetrags.

Microsoft will nun Berufung einlegen, prüft aber gleichzeitig, ob ein anderer Patentrechtsstreit mit AT&T vor dem höchsten amerikanischen Gericht (US Supreme Court) als Referenzfall taugt.

In diesem Fall geht es wie bei dem MP3-Prozess um die Frage, inwiefern Patentklagen über Landesgrenzen hinweg zulässig sind. Eine erste mündliche Anhörung am obersten Gericht gab es bereits. "Wir erwarten eine Entscheidung des obersten US-Gerichts nicht vor Juni dieses Jahres", teilte eine Sprecherin von Microsoft Deutschland mit. Von der Entscheidung hängt auch ab, ob Microsoft die Encoder-Technik des Windows Media Player verändert.

Offenbar sind die beiden Patente von Alcatel-Lucent lediglich in den USA gültig. Daher ist es wenig wahrscheinlich, dass sich das nun ergangene kalifornische Urteil auch auf Europa beziehungsweise Deutschland auswirkt. "Nach dem Territorialitätsprinzip können Rechte nur für die Länder geltend gemacht werden, in denen das Patent angemeldet wurde", so Rechtsanwalt Jürgen Schneider von der Kanzlei Zwipf Rosenhagen Partnerschaft aus München. (fn)