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Microsoft wehrt sich gegen Kartellurteil in Japan

27.07.2004

Der Softwareriese Microsoft hat am gestrigen Montag - wie erwartet - gegen die Verwarnung der japanischen Kartellbehörde Japan Fair Trade Commission (JFTC) Einspruch erhoben. Aus Sicht der Wettbewerbsbehörde hat die Gates-Company mit restriktiven Klauseln in Lizenzverträgen mit einheimischen PC-Herstellern gegen geltendes Kartellrecht verstoßen.

Nach Angaben der Behörde müssen die Computerbauer dem Softwareriesen uneingeschränkten Einblick in ihr intellektuelles Eigentum gewähren, um ihre Rechner mit vorinstalliertem Windows-Betriebssystem ausliefern zu dürfen. Außerdem sichert sich Microsoft ein kostenloses Nutzungsrecht für Hardware-Patente, die Auswirkungen auf die installierte Software haben. Als Konsequenz hatte die JFTC Microsoft vor zwei Wochen aufgefordert, die fraglichen Passagen aus den Vereinbarungen bis zum 26.Juli zu streichen (Computerwoche.de berichtete).

Der Redmonder Softwarekonzern hat zwar bereits Ende Februar die umstrittenen Klauseln aus seinen neuen OEM-Verträgen gestrichen, an den Vereinbarungen aus zuvor abgeschlossenen Verträgen will die Company jedoch trotz Verwarnung festhalten.

Hohe Strafen, wie zuletzt von der EU-Kommission verhängt, hat Microsoft von der JFTC allerdings nicht zu befürchten. Zunächst hat die Company die Gelegenheit, ihre Position in einer Anhörung vor der Kartellbehörde erneut darzulegen. Hält der Softwareriese anschließend an seinem Einspruch fest, landet der Fall bei einem japanischen Berufungsgericht. Bis ein endgültiges Urteil gesprochen wird, können nach Einschätzung der Wettbewerbsbehörde bis zu drei Jahre vergehen. (mb)