Gebrauchtsoftware

Microsoft warnt vor Risiken mit Second-Hand-Lizenzen

05.09.2008
Von 
Martin Bayer ist Chefredakteur von COMPUTERWOCHE, CIO und CSO. Spezialgebiet Business-Software: Business Intelligence, Big Data, CRM, ECM und ERP.
Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen nur mit Zustimmung des Herstellers verkauft werden, so die Rechtsauffassung von Microsoft. Bei Nichtbeachtung drohten rechtliche Konsequenzen. Second-Hand-Händler werfen dem Konzern indes Panikmache vor, die jeder juristischen Grundlage entbehre.

Die Fronten im Streit um die Rechtmäßigkeit des Handels mit gebrauchten Softwarelizenzen verhärten sich zunehmend. Microsoft pocht auf seine Rechte und verlangt, dass jede Übertragung von Nutzungsrechten der Zustimmung des Herstellers bedürfe. Dabei beruft sich Konzern auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München, das dem Gebrauchthändler Usedsoft den Handel mit online vertriebenen Oracle-Lizenzen untersagt (siehe auch: Microsoft kämpft gegen Gebrauchtsoftware und Usedsoft will vor den Bundesgerichtshof ziehen). "Nach Auffassung von Microsoft greift das OLG-Urteil auch für Softwarelizenzen aus Microsoft-Volumenverträgen", heißt es in einer Mitteilung des weltgrößten Softwareherstellers.

Wird diese Zustimmung nicht eingeholt, warnen die Microsoft-Verantwortlichen unverhohlen vor möglichen rechtlichen Konsequenzen: "Den Nutzern drohen hohe Nachzahlungen." Außerdem hafte die Unternehmensleitung für Verstöße gegen IT-Compliance-Richtlinien. Demnach müssten die Firmen unter Governance-Gesichtspunkten auch die Risiken von gebrauchten Lizenzen bewerten. "Verwenden Unternehmen illegal übertragene Softwarelizenzen, drohen ihnen rechtliche Schritte, für die das Management haftbar ist."

Schnell schlagen die Microsoft-Justiziare eine Brücke von Second-Hand-Lizenzen zu illegal genutzter Software. "Das Risiko für Unternehmen, die nicht ordnungsgemäß übertragene Softwarelizenzen kaufen, wird häufig unterschätzt", heißt es von Seiten des Konzerns. Im Falle einer rechtswidrigen Übertragung müsse der betroffene Kunde nachlizenzieren, um die Software weiter nutzen zu dürfen, und gegebenenfalls Schadensersatz leisten. Microsoft betont die zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen im Zusammenhang mit illegal genutzter Software. Sollte den Firmenverantwortlichen Vorsatz nachgewiesen werden, drohten empfindliche Geld- oder sogar Freiheitsstrafen.

Die Beweispflicht liege dabei auf Seiten der Anwender, stellt Dorothee Belz, Direktor Law and Corporate Affairs der Microsoft Deutschland GmbH, klar. Diese müssten beweisen, dass es sich bei der von ihnen verwendeten Software um rechtmäßig lizenzierte Produkte handelt. Kunden könnten die Risiken jedoch verringern, wenn sie mit Lizenzhändlern zusammenarbeiten, die die Hersteller und damit die Rechteinhaber aktiv einbeziehen.

Außerdem sollten Käufer von Gebrauchtsoftware aus Microsoft-Sicht bestimmte Regeln beachten. Dazu zählt beispielsweise eine Prüfung, ob die Produkte vollständig und echt sind. Darüber hinaus müssten die Käufer von Second-Hand-Lizenzen darauf achten, sich nicht nur die Datenträger sondern auch sämtliche Verträge zeigen zu lassen. Nur so lasse sich nachweisen, dass die Nutzungsrechte auch tatsächlich von Microsoft eingeräumt worden seien. Zudem sollten sich die Käufer vom Verkäufer schriftlich bestätigen lassen, dass dieser alle Installationen der Software gelöscht habe. Darüber hinaus müssten die Interessenten der Gebrauchtlizenzen beim Anbieter nachhaken, ob benötigte Zusatzleistungen und Updates verfügbar seien. Letzten Endes empfehle es sich auch zu prüfen, ob sich der Softwarebedarf nicht mit Hilfe von Hosting-Angeboten oder im Rahmen von Volumenverträgen günstiger decken lasse als mit Gebrauchtsoftware.