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Microsoft und US-Justizministerium zanken über Dokumentation

11.10.2004
Die Gates-Company will Informationen für Hersteller von alternativen Browsern in einem Format veröffentlichen, das nur mit dem Internet Explorer geöffnet werden kann.

Microsoft hat einen Teil der richterlichen Auflagen aus dem US-Kartellprozess noch nicht vollständig erfüllt. Wie aus einem Bericht des US-Justizministeriums zusammen mit 16 Bundesstaaten und dem Bezirk Columbia hervorgeht, will die Gates-Company unter anderem die technischen Informationen über Kommunikationsschnittstellen in ihren Produkten nur in einem Format veröffentlichen, das keine Anmerkungen erlaubt und zudem lediglich mit dem hauseigenen Browser Internet Explorer geöffnet werden kann. Dieses, so das US-Justizministerium, schränke den praktischen Nutzen der Informationen drastisch ein.

Microsoft wiederum hatte die Wahl des geschützten MHT-Formats (Message HTML) damit begründet, dass somit nur Firmen die Informationen erhalten, die die Technologie lizenziert hätten. Wer unbedingt einen anderen Browser nutzen will, könne mit Hilfe eines kostenlosen Entwicklungs-Tools das integrierte DRM-System (Digital Rights Management) anpassen.

Gleichzeitig stellen die Kläger die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben in Frage. Es sei äußerst wichtig, dass sich Microsoft in den nächsten 60 Tagen diesem Aspekt noch einmal mit aller Sorgfalt widme. Was die geplante, risikobehaftete Verbreitung der Informationen via Internet angeht, ein weiterer Kritikpunkt, sei der Softwareriese nun auch zum Versand von CDs oder DVDs bereit, hieß es im Bericht weiter. Alles in allem erweise sich Microsoft als kooperativ und werde auch nach dieser ersten Verbesserungsrunde an der Dokumentation arbeiten. Die nächste Anhörung wurde für den 19. Oktober angesetzt.

Microsoft hatte sich in einer außergerichtlichen Einigung 2001 mit dem Justizministerium und weiteren Klägern darauf geeinigt, technische Informationen preiszugeben, die die bessere Anbindung von alternativen Browsern an Windows ermöglichen. (mb)