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Microsoft und DOJ akzeptieren Kartellurteil

08.11.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Weder Microsoft noch das US-Justizministerium (Department of Justice = DOJ) mit seinen verbündeten neuen Bundesstaaten wollen gegen die von Richterin Colleen Kollar-Kotelly beschlossenen Änderungen am Vergleichsvorschlag vom vergangenen November Einspruch erheben. Dies berichtet das "Wall Street Journal". In ihrem Urteil vor einer Woche hatte die Bezirksrichterin einige Details verändert, die dem Gericht eine stärkere Kontrolle darüber ermöglichen sollen, dass sich Microsoft an die verhängten Auflagen hält. Kollar-Kotelly hatte beiden Parteien bis heute Zeit gelassen, eventuelle Bedenken vorzubringen. Rechtsexperten hatten bereits erwartet, dass keine der beiden Seiten widersprechen würde.

Seine kartellrechtlichen Sorgen ist Microsoft deswegen aber noch nicht endgültig los. Noch anhängig sind Verfahren bei einem US-Gericht in Baltimore sowie die Ermittlung der Europäischen Kommission. In Baltimore wird Richter Frederick Motz am 3. Dezember eine Anhörung bezüglich eines Antrags von Sun Microsystems auf eine einstweilige Verfügung veranstalten, dass Microsoft Sun Java Virtual Machine mit Windows verteilen soll. Ebenfalls im Dezember dürfte die Brüsseler Exekutive über ihre Sanktionen gegen den Redmonder Konzern entscheiden. Diese könnten Microsofts Bundling-Praktiken betreffen oder die Veröffentlichung weiterer Programmierschnittstellen fordern. (tc)