Haendler mittels Testkaeufen ueberfuehrt

Microsoft sieht Urheberschutz durch die Gerichte gestaerkt

12.04.1996

Fuer Doris Stoertzer wurde es am 27. Februar 1996 ernst: Sie musste vor den Kadi, da Microsoft sie des Vertriebs illegaler Software beschuldigte. Die Angelegenheit liegt schon ueber eineinhalb Jahre zurueck. Im Juli 1994 fand ein Testkaeufer der Softwareschmiede bei Raptor MS-DOS-6.2-Pakete, die als Plagiate identifiziert wurden. Neben Raptor hatten die von Microsoft beauftragten Spuerhunde auch in einigen anderen Unternehmen Raubkopien entdeckt.

Die Geschaeftsfuehrerin der Vertriebsgesellschaft erklaerte bereits damals wie auch vor dem Richter, dass sie die Faelschung nicht erkennen konnte. Das Gericht wies diesen Einwand jedoch zurueck und sprach Stoertzer schuldig. Sie wurde zu einer Geldbusse von 150 Tagessaetzen a 150 Mark (22500 Mark) verurteilt. Noch ist das Urteil nicht rechtskraeftig, da die Raptor-Chefin in Berufung geht.

Fuer Microsoft hat der Fall Raptor Praezedenzcharakter. Bis dato wurde ein Verhalten wie das nun verurteilte von den Strafgerichten nur als fahrlaessige Urheberrechtsverletzung angesehen und berechtigte daher zwar zu Schadensersatzanspruechen, fuehrte jedoch nicht zu einer strafrechtlichen Verurteilung, so das Klaegerunternehmen.

Auch das "Unbundling" gilt als Verletzung des Urheberrechts, erlaeutert die Softwareschmiede, die sich auch hier zunehmend gerechter behandelt fuehlt. So hat das Berliner Kammergericht in zweiter Instanz ein entsprechendes Urteil des Landgerichts bestaetigt. Der Fall betraf einen Berliner Hardwarehersteller, dessen Namen Microsoft nicht nennen wollte. Er soll OEM-Versionen von MS-DOS separat verkauft haben. Die fuer die Wiederverkaeufer guenstigeren OEM-Varianten des Betriebssystems duerfen jedoch laut Microsoft nur in Verbindung mit einem PC vertrieben werden.