US-Richter weist Kompromissvorschlag ab

Microsoft muss zurück auf die Anklagebank

18.01.2002
MÜNCHEN (CW) - Der Versuch Microsofts, sich mit einer Milliardenspende für Schulen die Sammelklage von über 100 Privatklägern vom Hals zu schaffen, ist fehlgeschlagen. Der zuständige US-Bezirksrichter Frederick Motz lehnte den Kompromissvorschlag der Redmonder ab. Begründung: Statt eine Strafe zu entrichten, würde der Softwarekonzern damit seine Position im Erziehungssektor verbessern.

Microsoft hatte vorgeschlagen, ärmere US-amerikanische Schulen mit insgesamt etwa einer Milliarde Dollar zu unterstützen. Damit sollte die IT-Ausstattung von zirka 14 000 Bildungsinstituten verbessert werden. Die Summe setzt sich nach den Vorstellungen der Redmonder Manager aus Rechnerspenden, kostenlosen Softwarelizenzen, Service und Support sowie Bargeld zusammen. Mit der Verteilung sollte eine noch zu gründende Treuhandgesellschaft beauftragt werden.

Doch daraus wird vorerst nichts. Richter Motz vom Bezirksgericht Baltimore im US-Bundesstaat Maryland hat den Vorschlag abgelehnt. In seiner 21-seitigen Begründung heißt es, das Vorhaben sei mit der von Microsoft angebotenen Summe unterfinanziert. Vor allem der für Service und Support veranschlagte Betrag sei zu gering, kritisiert der Richter. Er befürchte außerdem, dass es dem Softwareriesen mit der unentgeltlichen Vergabe von Softwarelizenzen, die den Konzern im Grunde seinerseits nichts kosten würde, gelingen könnte, sein Monopol auf den Bildungssektor auszudehnen. Konkurrenten wie zum Beispiel Apple wären dadurch gefährdet. "Der Microsoft-Plan bedeutet im Grunde richterlich genehmigtes Preis-Dumping."

Mit seiner Entscheidung folgt der Richter im Wesentlichen der Argumentation der Microsoft-Gegner. Vertreter von Apple und der Linux-Company Red Hat hatten im Vorfeld davor gewarnt, Microsoft könnte sich mit den Softwaregeschenken eine Hintertür in den Education-Markt öffnen. Sollte dieser Plan gelingen, würde das Ziel des Prozesses, eine Monopolstellung von Microsoft zu verhindern, ad absurdum geführt.

In den über hundert Privatklagen, die seit 1999 gegen das Softwareunternehmen angestrengt wurden, geht es um den Vorwurf, Microsoft habe seine Quasi-Monopolstellung dazu missbraucht, um seine Betriebssysteme zu überteuerten Preisen zu verkaufen.

Mitte letzten Jahres schlug der Klägeranwalt Michael Hausfeld vor, Microsoft solle einen Vorschlag für eine gemeinnützige Spende erarbeiten. Damit könne man die Sammelklage zu einem für beide Seiten akzeptablen Ende bringen. Angesichts einer Zahl von 65 Millionen potenziellen Nutznießern eines Urteils gegen Microsoft würden für jeden einzelnen Kläger vermutlich nur wenige Dollar herausspringen.

Doch der Plan Microsofts, aus der Not eine Tugend zu machen, ging schief. Der Vorschlag sei ganz klar ein Publicity-Coup für Microsoft, kritisiert Ross Rubin, Research Director bei Jupiter Media Metrix: "Keine Spur von Bestrafung." Es wäre eine Farce, wenn man Microsoft erlauben würde, genau die Software an Schulen zu verschenken, auf der das Monopol des Konzerns basiert, schimpfen Insider.

Microsoft-Vertreter äußerten sich enttäuscht über die Entscheidung des Gerichts. Man sei davon überzeugt, dass sich Microsoft letzten Endes durchsetzen werde, erklärte Anwalt Tom Burt. Allerdings sei es bedauerlich, dass die Gelegenheit verpasst worden sei, die Ausbildung zu verbessern.

Daniel Small, ein Anwalt der Klägerseite, der den Kompromissvorschlag mit Microsoft ausgearbeitet hat, hofft weiter auf eine Einigung. Richter Motz habe einen genauen Fahrplan aufgezeigt, wie die Probleme behoben werden könnten. Es sei nun Sache Microsofts, darauf einzugehen. Motz hat signalisiert, einem Kompromiss zuzustimmen, wenn Microsoft den bisher gebotenen Anteil von 400 000 Dollar Bargeld an der Spende deutlich zu Lasten der Softwaregabe erhöhe. Damit könnten die Schulen selbst Computer anschaffen - ob mit oder ohne Microsoft-Software.

Die weitere Microsoft-Taktik ist offen. Bislang ist unklar, ob das Angebot nachgebessert wird. Allerdings ließ ein Unternehmenssprecher durchblicken, man werde die Entscheidung von Motz nicht anfechten. Das könnte als Signal gewertet werden, dass der Konzern nach wie vor an einer gütlichen Einigung interessiert ist. (ba)