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Microsoft-Kartellverfahren geht direkt ans Oberste Gericht

21.06.2000
Richter Jackson setzt besondere Auflagen aus

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Richter Thomas Jackson hat sich für die Revision des Microsoft-Kartellverfahrens vor dem Obersten Gerichtshof ausgesprochen und so die von der Gates-Company präferierte Instanz eines Berufungsgerichts übergangen. Die Verhandlung des Falls vor dem Supreme Court ist damit jedoch keineswegs sicher, denn dieser kann nun entscheiden, ob er das Verfahren annimmt oder es an den U.S. Court of Appeals for the District of Columbia Circuit weitergibt. Sollte das Oberste Gericht die Revision übernehmen, könnte das Kartellverfahren bereits Mitte August erneut beginnen.

Überraschend gab Richter Jackson zudem dem Microsoft-Antrag statt, die gegen den Softwareriesen verhängten Geschäftsauflagen auszusetzen. In seinem am 7. Juni gefällten Urteil hatte Jackson die Gates-Company nicht nur zur Unternehmensteilung sondern auch zur Änderung ihrer Geschäftspraxis verdonnert. Letztere Bestimmung besagt unter anderem, dass Microsoft keine "Knebelverträge" mehr mit PC-Herstellern abschließen darf und allen die gleichen Lizenzbedingungen einräumen muss (CW Infonet berichtete). Diese Beschränkungen sollten bereits drei Monate nach der Urteilsverkündung gelten, sofern sie nicht von einem Berufungsgericht aufgehoben werden. Microsoft beantragte daraufhin die Aussetzung dieser Bestimmungen.

Die Anklage, das US-Justizministerium und 19 Bundesstaaten, zeigte sich enttäuscht von Jacksons Entscheidung zur Aussetzung der Verhaltensregeln und drängte um so mehr auf eine schnelle Verhandlung vor dem Obersten Gerichtshof. Ein Rechtsanwalt der Regierung erklärte, der Aufschub für Microsoft sei ein schlechtes Signal für die Industrie: "Es bedeutet, während des Berufungsverfahrens gibt es keinen Schutz vor Microsofts wettbewerbsfeindlichem Verhalten."