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Microsoft gibt im Verfahren gegen Studenten klein bei

15.03.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Verfahren Microsoft vs. David Zamos ist laut einer Mitteilung des zuständigen Richters John Adams vom Bezirksgericht im US-amerikanischen Ohio eingestellt. Beide Seiten hätten ihre Klagen zurückgezogen.

Der weltgrößte Softwarekonzern hatte vor wenigen Monaten Klage gegen den Chemie-Studenten Zamos von der University of Akron eingereicht, weil dieser zwei Universitätslizenzen von "Windows XP" und "Office" über die Online-Auktionsplattform Ebay verkauft hatte. Wegen des damit verbundenen Rabatts sei der Weiterverkauf der Software nicht rechtmäßig, argumentierten die Rechtsanwälte von Microsoft zunächst. Zamos hatte beide Lizenzen für rund 50 Dollar in einem Universitätsladen erworben. Mit dem Verkauf in Ebay erlöste der Student knapp über 200 Dollar.

Von der daraufhin eingereichten Klage wurde Zamos eigenen Angaben zufolge überrascht. Er habe die Software versehentlich erworben und versucht, sie zurückzugeben, was ihm jedoch im Geschäft verwehrt wurde. In der Folge habe er sich an Microsoft mit der Bitte um Rücknahme gewandt. Per Mail habe der Softwarekonzern geantwortet, dies sei innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach dem Kauf möglich. Unglücklicherweise habe Microsoft jedoch erst nach 34 Tagen auf die Anfrage geantwortet, berichtet Zamos.

Um sein Geld zurückzubekommen habe er die Software über Ebay verkauft, berichtet der Student weiter. Aus der entsprechenden Verkaufsanzeige sei jedoch ersichtlich gewesen, um welche Art von Lizenz es sich handelt und nur Universitätsangehörige berechtigt seien, die Software zu nutzen.

Über das Verhalten Microsofts erzürnt, reichte Zamos Gegenklage ein. So habe er beim Verkauf ausdrücklich auf die Nutzungsbedingungen der Software hingewiesen. Außerdem treffe der Vorwurf des Lizenzverstoßes nicht zu. Er habe die Software weder installiert noch geöffnet. Damit, so seine weitere Argumentation, habe er auch nie die Lizenzbestimmungen Microsofts akzeptiert, die die Behandlung der Software regelten. In seiner Gegenklage warf Zamos dem Konzern unfaire Geschäftspraktiken vor und verlangte eine Entschuldigung. Außerdem forderte er Schadensersatz für die ihm durch das Verfahren entstandenen Auslagen. Microsoft schade mit diesem Verhalten nur seiner Geschäftsreputation.

Nachdem Microsoft klein bei gegeben hatte, beharrte Zamos zunächst auf seinen Forderungen und hielt seine Klage aufrecht. Wie sich beide Kontrahenten zuletzt geeinigt haben, ist nicht bekannt. Zamos erklärte, er habe eine Vereinbarung mit Microsoft getroffen, wonach er sich nicht zum Ausgang des Verfahrens äußern dürfe. (ba)