Microsoft gewinnt Prozess gegen deutschen Spammer

27.10.2006
Das Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilt einen Mann, der für seine Porno-Seite geworben hatte.

Seine Werbenachrichten hatte er mit Hilfe gefälschter E-Mails verschickt, die so aussahen, als seien sie von Microsofts Hotmail-Domain aus versendet worden. Gegen diese Markenverletzung wehrte sich Microsoft und reichte Klage ein. Das Oberlandesgericht Karlsruhe kam in einem Berufungsverfahren unter anderem zu dem Urteil, dass der Beschuldigte die von Microsoft eingetragene Marke ohne Zustimmung des Unternehmens genutzt hat.

Ihm wurde auferlegt, keine Spam-Mails mehr unter Verwendung der Hotmail-Marke zu versenden. Auch das Versenden von unerwünschten Werbenachrichten an die Besitzer von Hotmail-Accounts ist ihm untersagt. Verstößt er dagegen, droht ihm eine Strafe in Höhe von 250.000 Euro beziehungsweise Ordnungshaft. Außerdem muss er Microsoft mit detaillierten Informationen über seine Werbemaßnahmen versorgen und Schadenersatz dafür zahlen, dass der Anbieter wegen der Spam-Nachrichten zusätzliche Speicherkapazitäten vorhalten musste, damit die rechtmäßigen Hotmail-Anwender den Dienst ungestört nutzen konnten. (ave)