MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die von Microsoft am 9. März 1998 gegen den Chefredakteur der COMPUTERWOCHE-Schwesterpublikation „PC Welt" und den Hauptautor des in Heft 3/98 veröffentlichten Artikels "Windows unautorisiert" gestellte Strafanzeige wird nicht zu einem Ermittlungsverfahren führen. Der Vorwurf der "Anleitung zum Rechtsbruch" wurde von der Staatsanwaltschaft München als unbegründet zurückgewiesen. In dem Artikel wurde unter anderem über bislang undokumentierte und nur inoffiziell bekannte Schalter, Optionen und Funktionen in Microsoft-Produkten berichtet.