Durchsuchungsbefehl für E-Mail in Irland

Microsoft-Chefjustiziar appelliert an Kongress und Weißes Haus

10.04.2015
Von 
Thomas Cloer war Redakteur der Computerwoche.
Microsofts General Counsel Brad Smith hat sich in dem mit Spannung verfolgten Rechtsstreit zur Herausgabe von im Ausland gespeicherten Kundendaten mal wieder zu Wort gemeldet.

In einem einschlägigen Microsoft-Blog teilte Smith gestern mit, der Konzern habe am Vorabend seinen Antwortschriftsatz (PDF-Link) eingereicht in dem weiter anhängigen Verfahren, in dem die US-Justiz die Herausgabe einer Kunden-E-Mail fordert, die in Microsofts Cloud-Rechenzentrum in Dublin gespeichert ist.

Microsoft und die US-Regierung seien in dem Verfahren zwar in vielen Bereichen überkreuz, schreibt Smith; man sei sich aber einig darüber, dass die veraltete Gesetzgebung zum Schutz elektronischer Daten und Privatsphäre und ganz konkret das fast 30 Jahre alte ("im Zeitalter der Informationstechnik ist das eine Ewigkeit") Gesetz Electronic Communications Privacy Act dringend reformiert werden müssten.

Microsoft hoffe, dass die US-Regierung mit dem Kongress und anderen Regierungen gemeinsam an einer sinnvollen Reform der Gesetzgebung arbeiten werde - und nicht nur eine "Neuinterpretation" suchen werde, was in diesem Fall leider gerade drohe. Dabei sei eine Lösung greifbarer als die Regierung zugebe, schreibt Smith und erwähnt in diesem Zusammenhang etwa den von Republikanern und Demokraten gemeinsam unterstützten ("bipartisan") Gesetzentwurf LEADS Act.

Bis die US-Gesetze neu geschrieben seien, möge sich das Gericht in Microsofts Fall doch bitte an Präzedenzfälle halten, die den Arm der US-Behörden nicht über die Grenzen der Vereinigten Staaten hinaus reichen hätten lassen, bittet Smith. Es gebe keinerlei Anzeichen dafür, dass der US-Kongress 1986 (und damit lange vor Beginn des Cloud-Zeitalters) beabsichtigt habe, die Reichweite von Durchsuchungsbeschlüssen geographisch auszuweiten, und die Regierung bestreite dies ja im Übrigen auch gar nicht.

2015 sei das Jahr, in dem Lösungen her müssten, appelliert Smith abschließend. Diese seien zum Greifen nahe, wenn nur der Kongress und das Weiße Haus die Chance ergreifen würden, das Recht zu modernisieren udn internationale Lösungen voranzutreiben.

Der Microsoft-Chefjurist hatte schon früher die Auffassung vertreten, dass E-Mails genauso wie per Post versandte Briefe dem Briefgeheimnis unterliegen und US-Behörden bezüglich einer Herausgabe den vollen rechtlichen Schutz des vierten US-Verfassungszusatzes zu beachten hätten. In Irland gespeicherte Daten fielen außerdem unter irisches sowie das Datenschutzrecht der Europäischen Union.

Microsoft, das den Prozess erklärtermaßen stellvertretend bis zur höchsten Instanz durchfechten will, hatte wenig überraschend schon frühzeitig die Rückendeckung anderer Internet- und Telekommunikationsfirmen wie Apple, Cisco und Verizon erhalten. Auch viele Experten und Rechtswissenschaftler schlugen sich bereits auf Microsofts Seite.